Rentenreform
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Grundsätzliches Stand: April 2006
Rente
als staatliches Gnadenbrot und ihre reformerische
Fortentwicklung als
pur
unproduktive
Ausgabe
Die
alten
Sozialsysteme, ob bezogen auf Gesundheits- oder Rentensystem oder
Arbeitslosenverwaltung, beruhten auf der zwangsweisen Rekrutierung von
Sozialabgaben an der Quelle, der Arbeitsstätte der
abhängig Beschäftigten - wohlwissend, dass die
verdienten Einkommen in einer Weise beschaffen waren, dass sie es gar
nicht hergaben, für die marktwirtschaftlichen Lebensrisiken
wie Erwerbslosigkeit, Krankheit oder endgültigem Ausscheiden
aus Erwerbsarbeit vorsorgen zu können.
Ohne
die
sozialrechtliche Spezifik hier aufführen zu müssen
(was den sog. Gesundheitssystem- oder Rentenexperten
überlassen wird, weil es hier um die sozialpolitische,
politökonomische Charakterisierung der Sozialeinrichtungen
geht), wurde im Wege der Umlagefinanzierung, der Streckung der
finanziellen Ressourcen, der Einräumung von
Kreditmöglichkeiten (natürlich rückzahlbar
aus den Zwangsbeiträgen der Versicherten) und sogar
steuerlicher Bezuschussung (z.B. Bundeszuschuss für die
Rentenkasse) ein System am Laufen gehalten, das das eigentlich
Unmögliche haltbar machen sollte: wo schon der einzelne auf
sich gestellt es gar nicht leisten konnte, für ein ganzes
Leben vorzusorgen, wie sollte dies gehen, wenn der Staat die Lohn- und
Gehaltsabhängigen als Kollektiv untereinander für die
Wechselfälle der Marktwirtschaft haftbar macht? So hat er mit
den eben genannten Instrumenten ebenso wie mit sog. Beitragsanpassungen
oder Restriktionen beim Leistungskatalog der Sozialinstitutionen
jahrzehntelang das "soziale Netz" gemanagt, weil und solange es ihm auf
die Funktion desselben für die Abwicklung, den Fortgang des
nationalen Geschäftslebens ankam.
So
wurden Kranke
mit der nötigen Medizin versorgt -
natürlich unter Berappung erklecklicher
Versicherungsbeiträge sowie Verordnung etlicher
Leistungsrestriktionen -, damit sie wieder ihren Dienst an der
Wirtschaft, die sie für ihr Wachstum brauchte, verrichten
konnten, also den Stätten der Zerstörung ihrer
Gesundheit sich erst mal wieder aussetzen konnten.
Zeitweise
Erwerbslose wurden zur Pflege ihrer abrufbaren Fertigkeiten angehalten,
für den Fall, dass der Bedarf der Geschäftswelt
erneut nach ihnen verlangte - wobei ihre staatliche Alimentierung
einiges an Einkommensverlust und eben einen satten Pflichtenkanon zur
"Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt" ihnen einbrachte bis hin zur
beruflichen wie einkommensmäßigen Deklassierung, und
manche in der untersten Stufe der Elendsverwaltung landeten- progressiv
zur Nicht-Nachfrage durch die Arbeitsplatzvergeber.
Der
Unterhalt von
Rentnern verdankte sich der sozialpolitischen Gnade, dass sich der
Staat so erkenntlich zeigte für einen mehr oder weniger
lebenslangen Arbeitseinsatz in den Reichtumsschmieden der Nation: eine
Art Anerkennungsprämie genau dafür stellte die Rente
dar. Bloß war sie auch schon damals alles andere als ein
Geschenk des Staates: letzterer verpflichtete die Arbeitsleute selbst,
für ihr Leben nach dem Werkelleben aufzukommen - eben aus
ihrem ohnehin kärglichen Arbeitsentgelt was abzuzwacken
fürs Altenteil; die harte Klarstellung, dass eigentlich kein
Lebensgroschen ohne Dienst für fremden Reichtum hergegeben
wird. Die unproduktive Natur der Rente für die nationale
Ökonomie macht sich so gegen die Rentner geltend, dass sie mit
einem Erklecklichen unterhalb irgendwelchem Durchschnittsnettoeinkommen
klarkommen müssen. Die Bezugshöhe wird u.a.
beeinflusst von den angesammelten Beiträgen und
Beitragsjahren. 45 Versicherungsjahre waren mindestens vonnöten, um nicht sogleich auf unterstem Armutslevel zu landen,
in welchem Genuss nicht wenige kamen dank der Geschäftspolitik
der Firmen häufig durchlöcherten Erwerbsbiographie.
Apropos
Abzug an
der Quelle: ungefragt, per Rechtsgewalt findet eine Konfiszierung von
Lohnteilen statt, eine Form der Enteignung von verdientem
Geld ähnlich wie bei anderen Abgaben oder Steuern.
Zudem sind Rentenbeiträge freie
staatshaushalterische Dispositionsmasse. Im Unterschied zur privaten
Lebensversicherung mit ihrem Rechtsanspruch auf Auszahlung der
angesparten Grundsumme plus Verzinsung analog den Spargeldern auf der
Bank bei Vertragsende, gibt es dies bei gesetzlicher Rente so nicht,
höchstens ein Anrecht auf eine höchst vage sog.
Anwartschaft auf künftige Rentenzahlung. Man erhalte lt.
Rechtssprechung allenfalls einen Teil dessen, was allen Berechtigten
zur Verfügung stünde. Dies leite sich aus sog.
Solídarprinzip ab.
Weil unumstößlich feststeht, dass die
Abhängigen mit ihren den Tatbestand der modernen Armut
erfüllenden Lohn (immerzu knapp bemessen ist der Lohn, weil im
Verhältnis zum gesellschaftlichen, kapitalisierten Reichtum,
von welchem dieser sowieso nur als Restgröße
für erwirtschafteten Überschuss in Unternehmerhand
anfällt) für die Schäden bei Krankheit oder
Erwerbslosigkeit haftbar zu machen sind, also der eigentliche
kapitalistische Reichtum außen vorbleibt, der Bestimmung
seiner beständigen Vermehrung statt unproduktivem Konsum
(geradezu Zweckentfremdung desselben!) zuzuführen ist,
deswegen findet man das Phänomen der dauernden
Finanznöte im Bereich Soziales neben wachsendem
(Kapital-)Reichtum vor.
Dies
nur scheinbar
paradoxe Nebeneinander von permanenten Finanznöten in der
Sozialabteilung, die hoheitlich mit den o.g. Hebeln (v.a.
Beitragsanpassungen, Leistungseinschränkungen) angegangen
wurden, und wachsendem Reichtum in Form von Kapital ist folglich ein
systemnotwendiger "Irrsinn". Dies Verhältnis wird nun
dahingehend gründlich neu "justiert", dass Soziales nicht mehr
als leidige, aber notwendige Voraussetzung für die marktliche
Überschussproduktion, sondern als einzige Behinderung
derselben gehändelt wird. Wobei das Leidige am alten System
sich darauf bezog, dass es auch schon früher zu dessen
Glanzzeiten eigentlich unproduktive Ausgabe vorstellte, aber wegen der
Dienstfunktion für die Nationalwirtschaft als solche inkauf
genommen wurde.
Spätestens
seit der "Agenda 2010" und den sog. Hartz-Gesetzen hat sich der
Blickwinkel der Politik auf ihr soziales "Betreuungswesen" verschoben.
Beispiele:
Wenn
dauerhaft 5 -
6 Mio. Leute nicht mehr für das Wachstum der Nation
aufgrund der jahrzehntelangen Rationalisierungserfolge der Wirtschaft
benutzbar sind, dann wird der staatliche Standpunkt der Pflege einer
Reservearmee gemäß den wechselnden
Geschäftsbedürfnissen des großen Geldes
hinfällig.
Die
Last der
älteren Volksteile sei nicht mehr zu schultern - dem
"Missverhältnis" von immer weniger Beitragszahlern und
steigenden wie zunehmend älter werdenden Rentnern
müsse mit Einbau eines demographischen oder
Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenformel so begegnet werden, dass
über irgendwelche Zeitspannen sukzessiv die Absenkung auf eine
quasi Grundrente in der Nähe des Elendsniveaus von Paupers
droht. Auf die gesetzliche Rente könne sich keiner mehr
verlassen. - Was die heuchlerisch angelegte Sachzwanglogik, auf die die
Politik sich beruft, betrifft, so sei an dieser Stelle auf die
Ausführungen unter "Intro" verwiesen.
Mit
der Umdeutung
allen gesellschaftlichen Sozialaufwandes in "Lohnnebenkosten", die
für den Staat eine entscheidende Größe
für die Durchsetzung in der internationalen Konkurrenz seien,
erfolgt ein Generalangriff auf all dessen, was nach alter
Sozialstaatsdoktrin als Bestandteil der Abwicklung eines
Arbeiter-/Angestelltenlebens dazugehörte. Alles Soziale wird
jetzt zunehmend oder in bisher relevanten Teilen in
unzeitgemäße (Un-)Kost für
Wirtschaft und Nation umgedeutet.
Und damit haben
wir den Übergang dazu, wie die Politik die einstige soziale
Zuständigkeit für Armut und Elend (nicht zu
verwechseln mit deren Beseitigung: allgemeinwohlverträgliche
Regelung/Verwaltung derselben war das Programm) von sich wegverlagert
und den Leuten die soziale Gemeinheit einhandelt, private Vorsorge zu
betreiben, die ihr naturgemäß beschränktes
Einkommen gar nicht hergibt (genau dies war ja mal der Ausgangspunkt
der staatlich organisierten kollektiven Vorsorge der Klasse der
Abhängigen gegen die Lebensrisiken in einer Marktwirtschaft).
Und
schon stehen alle möglichen neuen privaten
Versicherungssparten in den Startlöchern: Privatzusatzrente,
Zusatzkrankenversicherung, die alles mögliche bieten, wenn nur
das nötige Kleingeld aufgebracht wird - was nur bei
entsprechender Verarmung geht oder gar nicht angesichts der Masse der
"Geringverdiener". Und wenn, dann ist der Zusatzversicherte noch lange
nicht abgesichert dagegen, was die alte gesetzliche Chose nicht mehr
erbringen will: Versicherungen sind schließlich als
Geschäft eingerichtet - und sie kalkulieren entsprechend, dass
fällige Leistungen der Hauptsache nicht in die Quere kommen:
Geld soll schließlich "arbeiten" und nicht für
unproduktives Zeug wie dem Lebensabend von Alten verschleudert werden.
- Bei der neuen Privatrentenversicherung wird Teilen des Lohns die
zweifelhafte Ehre zuteil, in Spekulationsmasse von Börsengurus
verwandelt zu werden - was ganz bestimmt der Sicherheit der Zusatzrente
im Alter zuträglich ist, wenn die bezogen auf den Einzelnen
ohnehin matten Erträge und das unter dem Gesichtspunkt der
Vermögensvermehrung mickrige (Lohn-)Einsatzkapital den Aufs
und Abs der Wertpapiermärkte unterliegt.