Rentenreform
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Aktuelles 3
Stand: Jan. 2008
Rentengarantie
versus Rentenkürzung
oder:
wie ein
Minister die (Nominal-)Renten garantiert und die Kritiker falsche
Rücksichtnahme
auf arme Rentner beklagen
Um
es gleich vorwegzunehmen: Dies ist keine Beteiligung an der Debatte, ob
den Rentnern gerechterweise ihre Altersbezüge zu
kürzen
wären, wenn die Bruttolöhne zu sinken drohen - oder
die
Politik einer neuen Rentenlüge überführt,
weil real oder
über die Verrechnung eigentlich fälliger
Rentensenkungen mit
künftigen Erhöhungen die Renten längst am
Fallen
wären. Denn diese Sorte Kritik will an der systematisch
hergestellten Rentnerarmut gar nichts ausgesetzt haben, sondern macht
sich an der Ausgestaltung der bleibenden Armut von endgültig
Ausgmusterten zu schaffen.
Deswegen
zur Erinnerung: das, was mal als "Generationenvertrag" zwischen Alten
und Jungen vorstellig gemacht wurde, wonach die Erwerbstätigen
für die Ruheständler mit ihren
Sozialbeiträgen
aufkämen, dies ist ein staatlich gestifteter
Zwangszusammenhang:
Es
ist die gewaltsame Festlegung der arbeitenden Klasse darauf, dass sie
selbst für die Zeit nach dem Erwerbsleben finanziell
aufzukommen
habe, obwohl dies ein bescheidenes Monatseinkommen gar nicht hergibt.
Deswegen steht auch von vornherein fest: zu erwarten hat ein
Durchschnittsverdiener als Ruhegeld allenfalls um die Hälfte
eines
durchschnittlichen Nettoeinkommens bei gleichen oder erklecklich
gestiegenen Lebenshaltungskosten, und dies auch nur, wenn an die 45
Jahre brav Rentenbeiträge von um die 200 Euro und mehr in die
Rentenkasse einbezahlt wurden. Und mit dieser hoheitlichen Konstruktion
des umlagefinanzierten Rentensystem ist
die Altersarmut längst bis ans Lebensende garantiert.
Und
die ganze neuerliche Debatte um Rentenkürzungen oder nicht hat
nicht nur dies als abgehakt zur Grundlage. Sie geht auch sehr
selbstverständlich davon aus, wie der Staat mit Rentenformeln
und
-anpassungen sehr souverän laufend in den ohnehin mickrigen
Lebensunterhalt per Rente eingreift, so dass eigentlich auch die
Rentner vor nichts sicher sind, ihre Geldsorgen auch von daher
permanent präsent sind.
Zur
Debatte selbst:
Nach
etlichen Nullrunden, tatsächlichen Absenkungen der Renten
durch
erhöhte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
sowie
Realverluste durch Preissteigerungen heuchelt ein Minister, jetzt
verdienten die Rentner ein garantiertes nominelles Rentenniveau - und
dies angesichts von Millionen Renten um die 200 bis 1000 Euro; die
Heuchelei besteht eben darin, dass man sich angesichts der o.g.
erklecklichen und fortdauernden de facto - Rentenverluste die
Ministermaßnahme als dankenswerten staatlichen Dienst an der
Rentnergeneration vorstellig machen soll: der Herr Minister verschone
die Ruheständler davor, dass zu den eingetretenen und
fortwährenden Einkommenseinbußen noch eine absolute
Rentensenkung hinzukommt! Und es wird auf diese Heuchelei eine zweite
draufgepackt: diese angebliche Garantie zahlen die Rentner selbst,
indem die ausgesetzten Kürzungen mit
künftigen
Rentenerhöhungen verrechnet werden!! Bloß: wer sich
in der
Hinsicht aufplustert, um den Minister einer neuen Rentenlüge
zu
überführen, hat das Entscheidende verpasst: die Rente
ist von
vornherein Manövriermasse haushalts- und rentenpolitischer
Manöver; sie ist so "sicher", wie der Staat meint, dass die
Rentner verdienen, was sie gemäß seinem Diktum
verdienen. Er
hat zudem ja gar nichts versprochen: auf dem Rentenbescheid, in
absoluten Zahlen will er nicht herumkürzen, was nicht
heißt,
dass zur Entlastung seiner Rentenkasse andere Werkzeuge in
Ánschlag gebracht werden, wie die Verrechnung mit
zukünftigen Rentenerhöhungen.
Die
Kritiker lassen nicht nur die Gemeinheit heraushängen, dass,
wenn
schon die Anpassungen der Renten an die Lohnentwicklung kodifiziert
ist, dann müssten eigentlich auch die Renten absolut sinken,
wenn
die Bruttolöhne im freien Fall sich befinden. Sie gehen
einerseits
von den staatlichen Vorgaben aus, dass die Sozialbeiträge
wegen
Entlastung der Kapitalwirtschaft von den "Lohnnebenkosten" zu kappen
sind. Sie übertreiben gleich dieses Staatsprogramm
und tun so, also ginge es um die vollständige Ersetzung des
gesetzlichen Rentensystems durch "kapitalgedeckte"
Privatrentenversiche- rung. Und an dieser Vorgabe verginge sich die
Politik mit ihrer sagenhaften Garantie der Renten.
Überhaupt
hätte man sich zu fragen: wenn schon alle Abhängigen
sich
einschrän- ken müssten, warum nicht auch die Rentner?
So leicht geht es also den staatstragenden Kritikern
über
die Lippen, dass, wenn man schon abhängige Variable von
Wirtschaft
und Staatsinteressen ist, man jeden Angriff auf den Geldbeutel zu
schlucken habe.
Andere nehmen die staatliche Verpflichtung der Abhängigen aufeinander
zum willkommenen Anlass, Rentner gegen Beitragszahler
auszuspielen: die Rentner lebten ohnehin auf Kosten der aktiv
Beschäftigten (nebenbei: wo sind denn die jahrzehntelangen
Abführungen der jetzigen Rentner damals an die Rentenkasse
gelandet; können die sich nicht genauso darauf berufen, für
andere eingezahlt zu haben oder wenigstens einen Teil ihrer
späteren/jetzigen Rente selbst vorfinanziert zu haben?) - jetzt
müssten die gebeutelten Einzahler per wahrscheinlicher
Beitragssteigerung auch noch für die "Rentengarantie" Opfer
bringen. Ein schlauer Professor bringt es auf den Punkt:
"Alles,
was an sozialen Leistungen ausbezahlt werden soll, muss von den
Beitrags- und Steuerzahlern erwirtschaftet werden." (Südd. Zeitung
v. 10.06.09)
So nimmt
man Partei für den Fortbestand der Armut der arbeitenden und
nicht-arbeitenden Klasse: solche Sprüche behaupten als
unumstößliches, unangreifbares Sachgesetz der "dynamischen
Rente", dass, weil die einen mit ihrem knappen Einkommen für
die Ausgemusterten einzustehen haben, sich auch nur Alternativen des Schadens auf
dieser Grundlage ergeben: Rente kürzen oder Beiträge rauf
oder ein bißchen von beiden; wegen der Gerechtigkeit
hätten die Rentner draufzuzahlen statt die Beitragszahler
noch mehr zu beuteln:
" Einseitige Garantien für die eine Seite bedeuten einseitige Belastungen für die andere Seite." (a.a.O:)
Solche
Vertreter des Slogans "Solidarität ist keine Einbahnstraße"
(meint: wenn Rentensteigerung aufgrund Lohnsteigerung, dann auch
umgekehrt Rentensenkung im Falle Lohnsenkung) werden nicht irre daran,
dass solcherart zynisches Einstehen der Armen untereinander in
Systemen sachnotwendig in Ordnung gehen, wo der wirkliche Reichtum
nicht für die Verköstigung derjenigen da ist, den diese
erarbeiten oder nicht mehr erarbeiten können, weil sie alt oder
krank sind.
Allerdings
liegen auch die sozial
eingefärbten Parteigänger des alten Rentensystems wie
die
Blüms und Geißlers schief, die meinen, die
umlagefinanzierte Rente beinhalte einen "Eigentumsanspruch". Schon von
daher kann dies so nicht der Fall sein, insofern per hoheitlichem Akt
den abhängig Beschäftigten an der Quelle die
Beiträge
eingezogen werden, die als solche in die Verfügung des
Abzwackers
Staat geraten, selbst wenn diese pro forma zweckgebunden für
laufende oder künftige Rentenzahlungen vorgesehen sind.. Der
Staat
bestimmt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe
jemand
Rente bezieht. Die jahrzehntelang getätigten Einzahlungen
begründen von sich aus erst mal gar keinen bestimmten
Anspruch,
außer die abstrakte Aussicht, dass sie Grundlage
einer Gewährung rein nach staatlichen
Kriterien sein
sollen. Wie sich welche Berechnungs- oder Entgeltpunkte in der
endgültigen Rente und deren Höhe niederschlagen, mag
zwar
rentenmathematisch exakt daherkommen, dem voraus gehen jedoch
maßgebliche politische Beeinflussungsparameter.
nämlich wie
der Staat in Abhängigkeit von den Zeiten der
Beitragszahlungen,
der Beitragshöhe, der Bewertung von sog. Ausfallzeiten, dem
für einen bestimmten Zeitraum prognostizierten
Beitragsaufkommen,
von zugeshossenen Steuermitteln und der Zahl der Altrentner und
Neuzugänge der aktuellen und kommenden Rentnergeneration an
Durchschnittsrente zugestehen will. - Und der Einbau von
demographischen oder Riester-Faktoren, Änderungen des Renteneintrittsalters (s. Rente mit 67!) zeugen gleichfalls von einem
nicht unerheblichen Eingriff in den behaupteten "Eigentumsansanspruch".
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