Riesterrente und Co. - ein einziger Auftrag zur Ersparung staatlicher Sozialkosten
Da
berichtet eine Monitor-Sendung (ARD), dass sich für Niedrigverdiener die
Geldanlage in Riesterrentenversicherung als eine Form der
Zusatzrentenversicherung neben betrieblicher oder gesetzlicher Altersversorgung
absolut nicht lohnt, weil sie im Alter trotzdem auf Sozialhilfe oder sog.
(Alters-)Grundsicherung angewiesen gemacht werden.
Man
könnte anlässlich dessen ein paar Gedanken darauf verwenden, mit welchen
armseligen (und von wem wohl zu verantwortenden?) Lebensumständen man da
konfrontiert wird: Das Einkommen so trostlos, dass man im Alter mit
gesetzlicher Rente – wenn überhaupt – noch unter dem offiziellen Almosenniveau
abgespeist wird. Dann die nicht weniger erbärmliche Kalkulation anstellen, von
einem Lohn/Gehalt , das zum Leben und Überleben jetzt und heute nie und nimmer
reicht, für Zusatzrente etwas abzuzweigen, was an der Verarmungsperspektive im
Alter absolut nichts ändert – Eine Kritik an den Urhebern solcher Miseren in
Wirtschaft und Nation wäre fällig!
Stattdessen
schimpft es aus Arbeits- und Sozialministerium, dass der Monitor-Bericht eine
einzige Verunsicherung der Niedrigverdiener sei, ein einziger Anschlag auf das
Recht des Staates, Sozialkosten zu sparen, wenn die Leute trotz erwiesener
Untauglichkeit von Riester und Co. für irgendeine Sorte finanzieller
Besserstellung davon abgehalten würden, weiterhin ihre paar Spargroschen in
Rentenfonds oder dergleichen anzusammeln. – Vor jeder Berechnung für sich gilt
der Grundsatz: Renté + Zusatzrente gingen Sozialhilfe/Grundsicherung vor – dies
und nicht etwa ihr Auskommen ist von
Belang.
Fortsetzung Stand: März/April 2008
Da
sollen die Leute von ihren Geringstverdiensten noch Opfer für
Zusatzrentenversicherung erbringen, wiewohl sie trotz Rente +
Zusatzrente absehbareweise im Alter Aufstockung in Form sog.
Grundsicherung beantragen müssen. Und diese jahrelang abverlangten
Opfer werden dann noch mal gegen die Leut geltend gemacht, indem das
bisschen Riesterrentenzahlbetrag im Falle notwendig werdender
Aufstockung um Sozialhilfe angerechnet wird - natürlich im Rahmen
sog. Schonvermögens. Der Schluss drängt sich auf, dass man
dann als Niedrigverdiener den Riesterrentenquatsch gleich ganz sein
lassen kann, wenn man trotz Rente + Riester Sozialhilfe nötig hat
und diese auch noch zugreift auf die Ansparopfer von früher.
Um
Gegenbeispiele sind die politisch verantwortlichen und
öffentlichen Protagonisten von Riester und Co. natürlich
nicht verlegen.
1.
Der neue Arbeitsminister und Experte für
Versicherungsfragen Scholz lässt verkünden, dass u.a. nach
Ansparzeit von 20 Jahren sehr wohl das Grundsicherungsniveau
überschritten würde:
Dann
ist ja alles gut, wenn Alters- +
Zusatzrente über rd. 600 Grundsicherung nach heutigen
Maßstäben zu liegen
kommt, also nicht nur die Altersarmut mit 600 Eur + Riester kein
Problem ist,
sondern der Staat von 600 plus nach jetzigem Stand nichts anrechnen
kann, weil es nichts anzurechnen gibt, der Rentner sich nämlich
mit 600 + zufrieden zu geben hat und keine weiteren Ansprüche an
den Sozialtopf zu stellen hat.
Nebenbei: Das mit den 20 Jahren ist ja wohl ein Witz: hängt ein bisschen davon ab,
wie viel gesetzliche Rente der Niedrigverdiener zu erwarten hat und
wie viel Eigenleistung er über 20 Jahre berappen kann, ob man zusammengenommen
wenigstens über die staatlichen Almosen zu liegen kommt.
2.
Die Rentenexperten von BILD rechnen sogar den Wahnsinn vor, wie jemand mit
einem Kind und 10000 Jahreseinkommen, 154 Grundzulage und 185 Kinderzulage bei
Eigenanteil von sage und schreibe bloß 5 € mtl. am Ende eine Zusatzrente von 93
€ erhalte. Mal abgesehen davon, ob die Rechnung so aufgeht (ohne sich her als
Rentensachverständige zu gerieren, was uns fern liegt, es kommt hier auf den
sozialökonomischen Gehalt der Chose an: um die Zulagen beanspruchen zu können,
dürfte anno 2008 ein Mindestbeitrag von um die 200 € jährlich nötig sein): sie ist ein erbärmliches Eingeständnis der
bleibenden Armut von Rentnern, wenn vorgerechnet wird, mit wie wenig Einsatz
man ein besseres Taschengeld von 93 € zu seiner mageren gesetzlichen oder
betrieblichen Rente dazuerhielte. – Des weiteren preist BILD den Riester-Unsinn
ausgerechnet damit, dass im Falle der Anrechnung von Riester bei Niedriglöhnern
sich der Staat im Wesentlichen doch nur die Zuschüsse zurückhole. Also: erst
lobt das Proletarier-Blatt, wie billig man an Zulagen und Zusatzrente herankäme
– und hinterher ist fast alles futsch,
wenn derjenige auf Aufstockung zu Altersbezügen angewiesen ist. Aber es seien
ja nur die Zuschüsse zu Riester weg. Welch ein Trost für den Rentner mit der
Almosenzugabe!