Hartz-Reform
-
Vorbemerkung
BSHG, Hartz IV - ein
allgemeiner Vergleich
Kennzeichnend
für das alte Bundessozialhilfegesetz (BSHG) war, dass es
objektive
Gründe, also unabhängig von den Hilfesuchenden
existente
Umstände in Rechnung stellte dafür, dass jemand
für
seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit nicht selbst
sorgen
konnte - wie verquer oder staatsmoralisch daherkommend auch immer:
"unschuldig" in Not geraten sein, dies war schon verlangt, bevor ein
Notgroschen herausgerückt wurde.
Bei
der
praktischen
Abwicklung der systemeigenen Notfälle hat der Sozialstaat dann
gleichwohl die Leute für Ihre Not haftbar gemacht. Wie das?
Offenbar interessierte ihn weniger die materiellen Drangsale der
außer Lohn und Brot Gesetzten, sondern dies war die
Klarstellung,
dass er ein Problem mit seinen Ausgemusterten hatte, nämlich
ein
Kostenproblem betreffend den bloßen Unterhalt von Armen.
Deswegen
hat er ihnen einen satten Pflichtenkatalog aufgeherrscht:
gleichgültig, ob sie es können, gleichgültig
gegen die
Schranken, die aus den Geschäftsbedürfnissen der
Unternehmerschaft erwachsen und die schließlich der
ausgängliche Grund dafür waren, dass sie erwerbslos
wurden,
sollen sich die Leute genau den Sorten des Gelderwerbs - und zwar unter
allen Umständen und Bedingungen - verschreiben, die notwendig
immerzu ihnen ihre Existenzunsicherheit bereiten.
Im
Zuge der
reformerischen
Revision der alten Sozialgesetze tritt der Gesichtspunkt der wie auch
immer erbärmlich beschaffenen finanziellen
Unterstützung
derer, die aufgrund der Geschäftskalkulation der Firmen nicht
imstande waren, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, zurück.
Die
neue Optik kennt nur noch den in Not Geratenen als "Belastung der
Allgemeinheit", die sie durch rigorose Arbeitsinpflichtnahme
schleunigst zu beenden haben.
Beim
Übergang zu Hartz
IV lässt die politische Gewalt von vornherein gar nicht mehr
gelten, dass es jenseits der Leute, in seinem nationalen
Geschäftsleben verankerte Interessen geben könnte,
die
für allerlei Notlagen sorgen. Wenn es sogleich
heißt, dass
sich die Hilfeempfänger von jeder Hilfe unabhängig zu
machen
hätten, dann kommen diese bloß noch als
einzíger
Hinderungsgrund dafür vor, keiner
geschäftsmäßigen Benutzung
zugeführt zu werden -
eben so, als gäbe es keine äußeren
Hindernisse
dafür, dass sie erstens ohne Verdienstquelle
überhaupt
dastehen und zweitens dafür, sich einer solchen wieder
dienstbar
zu machen. Bzw. implizit steckt darin die Aufforderung an die Leute,
sich den geschäftlichen Schranken gemäß zu
machen und
alle Ansprüche materieller Art fahren zu lassen, wegen derer
man
irgendeiner Mühsal nachgeht - wiederum egal, ob sie es in der
Hand
haben! Oder noch schlichter: wo sie es gar nicht in der Hand haben,
weil absolut kein Geschäftsbedarf nach ihnen vorliegt,
läuft
es darauf hinaus, sich mittels niederster Sorten von Plackerei als
staatliche Unkost aus der Welt zu schaffen Dem wird staatlicherseits in
erpresserischer Weise noch ganz anders nachgeholfen als unter der alten
Sozialhilfe: es ist die riigide Klarstellung, dass ohne
Dienstbarkeit sich nichts mit Notgroschen schiebt;
wenn auch aus den niedersten Sorten von Plackerei nichts wird, hat er
"gemeinnützige" Jobs parat oder sonsitige Veranstaltungen zur
Pflege einer abstrakten Nützlichkeit, einer generellen
Züchtigung von Leistungsbereitschaft für Staat und
Nation.
In
einer Hinsicht
nimmt sich
der Staat der objektiven Gründe für die Notlagen
Erwerbsloser
gleichwohl an: er bezieht sich auf diese ohnehin einzig als
sachzwanghafte Parteinahme für den Arbeitnehmern und
Arbeitslosen
feindlich gegenüberstehenden Unternehmerinteressen.
Könnte
einem im Angesicht von Entlassungen die Unvereinbarkeit von Profit und
Lebensunterhalt auffallen, mit denen nämlich Unternehmer ihr
Geschäft rentabler durchorganisieren, betreiben Staatsagenten
als
Rezept gegen Erwerbslosigkeit, also gegen den Schaden des Ausschlusses
von Lohn und Brot, die Verabreichung eines nicht geringeren Schadens in
der Weise, dass sie der Geschäftswelt die Leute als zu
verbilligendes Arbeitsmaterial anbieten, auf dass erstere ganz viel
Anreiz geboten wird, dem Gemeinwesen seine Langzeitarbeitslosen
abzunehmen. Unternehmen nehmen selbstverständlich jede
Lohnsenkung
gerne mit - wiewohl sie mit jeder produktivitätssteigernden
Maßnahme ein entscheidendes Mittel bei der Hand haben,
über
die Absenkung der (Lohn-)Stückkosten ihr Geldgewerbe auf
Vordermann zu bringen. Der Wahrheit der
geschäftsmäßigen Kalkuliererei entspricht
es allerdings
kaum, Geschäftsleute würden sich
Beschäftigung zu eigen
machen, wenn nur die Bezahlung der Leut elend genug ausfällt:
wenn
sie den angepeilten gewinnträchtigen Ausstoß mit
immer
weniger Bedienungsmannschaften an ihren Hochtechnologiegeräten
und
Niedrigstlöhnen erstellen und verscherbeln
können,
warum sollten sie dem Staat den Gefallen tun, jetzt ganz viel
brachliegendes Arbeitsvolk einzustellen, das ihm
kostenträchtig
"auf der Tasche liegt"? - Und noch in einem weiteren Punkt kommt die
staatliche Verabsolutierung des Lohns als Kost der kapitalistischen
Realität in die Quere: weil alle Unternehmer national und
weltweit
über Lohn und Kosten ihre Konkurrenz gegeneinander ausrichten,
dürfte der "Abbau von Beschäftigung" bei noch so
geringen
Lohnkosten eher forciert werden, als dass wegen der
Billigkeit
des Faktors Arbeit ein Beschäftigungsaufschwung anhebt.
Sei's
drum: die
politische
Dienerschaft an das Geldvermehrungsinteresse der staatlichen
Lieblingsbürger kommt allemal dabei raus, so
polit-ökonomisch
absurd die hoheitliche Offensive an der Lohnfront auch daherkommt!
Nicht
nur in
bezug auf den
untersten sozialen Bodensatz betätigt sich die politische
Gewalt
auf diese Weise als Agent der Klassenteilung der Gesellschaft:
(Kapital-)Eigentum
hat seine Bestimmung in der Vermehrung durch Einverleibung
unentgeltllicher (Mehr-)Arbeit.
Armut
verpflichtet zum Dienst für fremde Rechnung.
Anmerkung:
Die
Unterschiede in der
staatlichen Behandlung von früheren
Sozialhilfeempfängern,
jetzigen Hartz - IV-Empfängern einerseits und den
Arbeitslosengeld- bzw. -hilfebeziehern vor Hartz IV andererseits kommen
in dem Kapitel "Grundsätzliches" - Zusammenlegung von
Sozial-/Arbeitslosenhilfe zur Sprache.
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