Hartz-Reform
-
Aktuelles 2 Stand: Mai
2006
”Generalüberholung
von Hartz IV” - eine
angekündigte Drohung!
Eine Vorschau: mehr
finanzielle Gewalt gegen Erwerbslose, mehr
Sanktionsgewalt bei
"Arbeitsverweigerung"
Ab
Ende 2006
wird eine
"Generalüberholung von Hartz IV" angekündigt - wegen
den
"ausufernden" Sozialkosten, speziell den Unterkunftskosten, den
ergänzenden Almosen für Niedriglöhner - und
der geringen
"Anreizwirkung zur Aufnahme einer Arbeit", die von Hartz IV ausgehen
würde.
Na, das kann ja noch lustig werden, wenn der Staat angesichts
der
totalen Abhängigkeit der Armen davon, was er ihnen
gütigerweise noch an Überlebensmitteln zugesteht, zu
Werke
geht und erneuten Drangsalierungsbedarf entdeckt.
Die dazu passende
öffentliche Hetzkampagne ist Thema in dem gesonderten Beitrag
auf der Startseite:
Special
2006: Zur Hetzkampagne gegen die Opfer der Marktwirtschaft
Eine
kleine Vorschau
Stand: Herbst 2006
- mehr
ökonomische/finanzielle Gewalt gegen Erwerbslose
Aufs
Korn genommen
werden u.a. die bisherigen Zuverdienstgrenzen, die aus berufenem
Politikermunde ein einziges Ruhekissen für
Erwerbslose
seien, regelrecht zu Vermeidungsstrategien in Bezug darauf einladen
würden, sich hauptberuflich die prekärsten
Arbeitsverhältnisse zum Anliegen zu
machen: statt sich
"geruhsam" erst seine Almosen namens ALG II "abzuholen" und
zu
schauen, wie man noch ein Mini-Job -Entgelt "draufsatteln" kann, der
z.Z. zu großzügig anrechnungsfrei bleibe,
solle z..B.
400 EUR Mini-Entgelt vollständig angerechnet werden auf ALG
II. So
könne man den "Sozialschmarotzern" so richtig Beine machen,
dass
Sie gefälligst Niedriglohn-Angebote in der Weise ausgraben,
dass
sie endlich aus dem Leistungsbezug rausfallen, also der Sozialetat
kräftig entlastet wird.
- mehr Sanktionsgewalt gegen
Arbeitslose bei "Arbeitsverweigerung"
Die
Gemeinheit des breitgetetenen Bildes vom Arbeitslosen, der
sich
eigentlich vor jeder Arbeit drücken wolle, deswegen
zu
seinem (Arbeitsplatz-)Glück gezwungen werden müsse,
ist schon
an anderer Stelle gewürdigt worden:
Es ist die gewollte Absehung davon, dass es jenseits von
Können und Wollen der Leute mächtige Interessen gibt,
die
wegen ihres Gewinns haufenweise Leute vom Verdienen des
Lebensunterhalts ausschließen. Noch nicht mal der Umstand
interessiert einen sanktionsgeschulten
Arbeitsvermittler/Fallmanager, dass das
Kümmern-Müssen um
Arbeit, das Anpreisen-Müssen seiner Arbeitskraft eine Trennung
des Arbeitsvolkes von den
Mitteln und Gegenständen ihrer Lebensreproduktion unterstellt
- die als Geschäftsmittel
bei Privateigentümer fungierend dann, und nur dann Bedarf nach
Arbeitskraft anmelden, wenn es der Beförderung des
Geschäfts
dient. Statt dessen dreht das sanktionsgeübte Amtsarsch alles
um:
der Arbeitslose wäre das wahre Problem, weshalb er
werkelmäßig nicht zu Potte komme. Und dass der
amtliche
Bestrafungskanon doch tatsächlich Wirkung zeigt, der
angedrohte
Geldentzug tatsächlich Erwerbslose dazu bringt, die
miesen
Jobs anzunehmen, ist für Befördenvertreter die
nachträgliche Bestätigung: der Arbeitslose ein ganz
böser Wicht, der sich auf Kosten der Allgemein ein
schönes
Leben unter ALG II machen wolle. Dass man jemanden nur zu etwas zwingen
muss, was gegen sein Interesse gerichtet ist, hier: das an
anständigen Arbeitsbedingungen und auskömmlicher
Bezahlung,
zählt nicht, sondern einzig der Erfolg, etwas für
die Bereinigung der Arbeitslosenstatistik erwirkt zu haben.
Meldung
der Bundesagentur
für Arbeit und Bundesrechnungshof / 2. Halbjahr 2006:
Sanktiuonen würden
noch zu wenig verhängt von den örtlichen
Arbeitsagenturen/Arbeitsgemeinschaften
Dies
ein gefundenes Fressen für die Öffentlichkeit, doch
beizeiten
den bestehenden Sanktionskatalog gehörig anzuwenden - dann
erübrige sich vorerst der Ruf nach verschärften
Gewalteinsätzen gegen Langzeitarbeitslose.
|