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Hartz-Reform
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Aktuelles 12 Stand: Febr./März 2010
Bundesverfassungsgericht
zu Hartz IV
+
Zur Reaktion der Politik auf das BVG-Urteil
+
Zur staatsmoralischen Debatte im Gefolge des Urteils
Gebrannt
und fast ehrfürchtig sieht die Öffentlichkeit am 9. Febr.
2010 dem Spruch eines obersten Gerichts zu den Armutssätzen bei
Hartz IV entgegen und insbesondere, wie es den Regierenden die Leviten
lese mit dem Urteil, das "menschenwürdige Existenzminimum" unter
SGB II sei nicht verfassungskonform ermittelt worden.
Dazu diese Klarstellungen:
1.
Das BVG ist keine Instanz über dem Staat. Gerichte urteilen und
überprüfen Entscheidungen/Handlungen gemäß den vom
Staat selbst erlassenen Maßstäben. Sie treten also nicht als
eigenes Machtorgan anstelle des eigentlichen Souveräns und
diktieren diesem schon gar nicht Anweisungen gegen dessen Interesse
oder die gültige Staatsräson.
2.
Dies wird auch an dem Urteil selbst deutlich. Wer fehlende
"Transparenz" und "Angemessenheit" bei der Festsetzung der
Armutssätze moniert, für den geht die staatlich ins Werk
gesetzte Armutsverwaltung prinzipiell in Ordnung. der hat nichts gegen
das marktwirtschaftlich erzeugte und staatlich betreute Elend. Das
Urteil zielt auf die Methodik der Ermittlung der Almosensätze.
Dieser Fehler und Gemeinheit dazu ist bereits Anfang 2009 auf den Punkt
gebracht worden:
Bundessozialgericht - Anwalt der Armen?
Deswegen
kann auch die Politik gelassen drauf reagieren und gleich
zurückweisen, dass mit dem BVG-Urteil jetzt eine generelle
Erhöhung des Arbeitslosengeldes II bzw. des Regelsatzes gefordert
sei. Allenfalls bei den Kindern, wo rechtlich unzulässig deren
Armutssatz pauschal von dem Erwachsenen-Regelsatz abgeleitet wurde,
könnten Nachbesserungen, aber auch gar nicht unbedingt in Form von
Geld, sondern als Sachleistungen fällig werden. Auf jedem Fall
dürften die Gesamtausgaben unter Hartz IV nicht mehr werden - war
gleich die Klarstellung.
Und eine Härtefallregelung für besondere Lebenslagen ist
mitnichten die Rückkehr zu ehemaligen Sozialhilfezeiten, in denen
für bestimmte Posten der Lebenshaltung wie Haushaltsgeräte,
Kleidung , Schuhwerk etc. Extra-Leistungen beantragt werden konnten.
Das Gros der Lebensführung haben die Leut auch weiterhin von 359
Eur plus/minus zu bestreiten. Das war je gerade eine der Zielsetzungen,
über die Abschaffung der Sonderleistungen die Sozialausgaben
massiv zu senken.
Die neue Härtefallregelung soll nur eng begrenzte Fälle
betreffen, um eine "Antragsflut" wie bei den alten
Sozialhilferegelungen zu vermeiden. Wenn eine eklatante
"'Unterversorgung" drohe, wie bei gewissen medizinischen Behandlungen,
die von der Krankenkasse nicht übernommen werden - oder bei dem
Rollstuhlfahrer, der garantiert ohne Haushaltshilfe nicht klar kommt,
springt die Arge u.U. ein.
Man sieht also: als Auftrag zu einer materiellen Besserstellung der
Armen haben die Regierenden das BVG-Urteil mitnichten verstanden;
Maßstab bei ihren "Nachbesserungen" ist das trostlose schlichte
Existieren-Können.
Bezeichnend ist allerdings die anschließende Debatte, ausgehend
von einem Spruch des FDP-Westerwelle, "anstrengungsloser Wohlstand
ladet ein zu altrömischer Dekadenz".
Daraus erhellt erstens die Hetze, Arbeitslose unter Hartz IV lebten mit
359 Eur in Saus und Braus. Zweitens nimmt so einer die bloß
formelle Rüge des Gerichts hinsichtlich der Ermittlung der
Elendssätze, unter Vermeidung einer Aussage über deren
Höhe, deren Erpressungswirkung unterstellt und bekannt ist, wie
eine Betonung des Unterhaltscharakters der Hartz IV-Stütze. Diese
Zeiten wären doch längst überwunden: Arbeitslose haben
nichts zu fordern, sondern sich allzeit dienstbereit zu erweisen. Der
Gesichtspunkt der "Versorgung" nutzloser Leute ist diesem Herrn ein
Gräuel und stelle eine Rückfall dahinter dar, was seit
Einführung von Hartz IV als Bekräftigung der
Sozialstaatsräson parteiübergreifend längst Konsens
gewesen wäre: dass Arbeitslose unproduktive Kost und
dementsprechend anzupacken wären:
schleunigste Abstürzung in die unterste
Elendsstufe der Sozialhilfe und damit die Aussortierung aus der
regulären Reservearmee fürs Kapital; kein Cent Stütze
ohne bedingungslose Dienstbeflissenheit, nämlich Verpflichtung auf
die miesesten Jobs jenseits einer normalen Lohnarbeiterexistenz, die
den Mann/die Frau nicht ernähren und dem mit entsprechendem
Sanktionsregime nachgeholfen wird.
Die Kritik der Opposition ist eine heuchlerische: genau das, was sie
als Vehöhnung der Arbeitslosen geißelt, ist unter
SPD-Schröder bereits eingerissen. Der hat doch "aufgedeckt", dass
Arbeitslose unter den alten sozialstaatlichen Betreuungsverhältnis-
sen bloß verwaltet würden und zur neuen Leitlinie eine "aktivierende Arbeitsmarktpoli-
tik" gemacht, nämlich den Arbeitslosen einzubleuen, sich ohne Wenn
und Aber als für den Staat nutzlose Kost überflüssig zu
machen.
Und was von der SPD im März als Reform der Hartz-Reform vorstellig
gemacht wurde, ist alles andere als eine Abkehr von den Hartz
IV-Prinzipien: statt nach 1 Jahr nach 24 Monaten Absturz in den
Pauperismus, aber auch nur, wenn als Gegenleistung für die
12-monatige Verlängerung von Arbeitslosengeld I - Bezug Teilnahme
an "Qualifizie-
rungsmaßnahmen" erfolgt - was es erstens immer schon gab, dass sich der Erwerbslo-
se nicht einfach auf der Stütze "ausruhen" kann, sondern permanent Bewerbungsakti-
vitäten an den Tag zu legen hat, aber zweitens nochmal von den
Sozis als Herausstellung der Dienstbereitschaft daherkommt. - Die
großartige Rücksicht auf Angespartes - dies hat bereits die
neue christlich-freiheitliche Koalition
als Berechnung klargestellt, so dies für Altersvorsorge dienlich
ist, dem Staat später Sozialhilfekosten spart, wenn die Leute in
Rente gehen. - Und die Idee eines sozialen zweiten Arbeitsmarktes -
dies ist der zynische Beitrag der SPD gegen Langzeitarbeitslosigkeit,
Mini- und 1-Euro-Jobs, wenn man knapp
oberhalb von Arbeitslosengeld II sich als Billigarbeitskraft
abrackern darf.
Nachtrag /April 2010
Zur falschen Kritik eines Paritätischen Wohlfahrtsverbandes an der Arbeitslosen-Schelte des FDP-Westerwelle
Im
März stellt der Parit. Wohlfahrtsverb. eine Untersuchung vor,
gleichsam als Replik gegen das Hartz IV - Gepoltere von Westerwelle und
Co. Danach werde entgegen letzteren sehr wohl das Lohnabstandsgebot
gewahrt: wenn man nur ordentlich Kindergeld oder -zuschläge und
andere soziale Transferleistungen in den Niedriglohn hineinrechne.
Dieser statistische Nachweis liegt daneben: Westerwelle und Konsorten
geht es um Generalabrechnung mit den Brotlosen, die dem Staat nur auf
der Tasche liegen würden. Dafür zitieren sie Beispiele, nach
denen es doch welche gäbe, die weniger als Hartz IV-Stütze
verdienten, welche Pauper-Löhne die Politik selber aktiv
gefördert hat. Auf dieses ihr eigenes Resultat beruft sie sich und
hetzt, dass angesichts bleibend hoher Arbeitslosigkeit der
Erpressungshebel Lohnabstand bei den Erwerbslosen nicht genügend
wirke - was ja wohl die implizite Aufforderung ist, dass eigentlich
wegen dieser "Ungerechtigkeit" das Arbeitslosengeld II kräftig zu
senken wäre; ein Plädoyer für eine allgemeine
Lohnerhöhung und Abschaffung des Niedriglohnsektors ist dies
garantiert nicht.
Der Parit. Wohlfahrtsv. hat zudem kein Problem damit, dass Arbeitende
so wenig verdienen, dass sie auf Kindergeld und Wohngeld angewiesen
sind. Eher wird ein Lob daraus: daran könne man sehen, wie sich
der Sozialstaat darum kümmere, die Armut der arbeitenden Armen
erträglich zu gestalten.
Er hat nichts gegen den erpresserischen Charakter des
Lohnabstandsgebots, wenn er gegen die Hetzer von der FDP einwendet,
dass selbst im Niedriglohnbereich unter Zugrundelegung seiner
"korrekten" Berechnungen der Lohnabstand in Wahrheit zwischen 280 und
900 Eur liege. - So kann man auf Seriosität gegen die Hetzkampagne
der anderen Wert legen und sich damit zugleich als Zuträger all
der sozialstaatlichen Gemeinheiten betätigen, die einen Parit.
Wohlfahrtsv. mit den Arbeitslosen-Hetzern und Übertreibern eint!
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Kritische Sozialstaatsanalyse
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