Gesundheitsreform
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Grundsätzliches
Stand:
April 2006
Die
alten
Sozialsysteme, ob bezogen auf Gesundheits- oder Rentensystem oder
Arbeitslosenverwaltung) beruhten auf der zwangsweisen Rekrutierung von
Sozialabgaben an der Quelle, der Arbeitsstätte der
abhängig Beschäftigten - wohl wissend, dass die
verdienten Einkommen in einer Weise beschaffen waren, dass sie es gar
nicht hergaben, für die marktwirtschaftlichen Lebensrisiken
wie Erwerbslosigkeit, Krankheit oder endgültigem Ausscheiden
aus Erwerbsarbeit vorsorgen zu können.
Ohne die sozialrechtliche Spezifik hier aufführen zu
müssen (was den sog. Gesundheitssystem- oder Rentenexperten
überlassen wird, weil es hier um die sozialpolitische,
politökonomische Charakterisierung der Sozialeinrichtungen
geht), wurde im Wege der Umlagefinanzierung, der Streckung der
finanziellen Ressourcen, der Einräumung von
Kreditmöglichkeiten (natürlich rückzahlbar
aus den Zwangsbeiträgen der Versicherten), und sogar
steuerlicher Bezuschussung (z.B. Bundeszuschuss für die
Rentenkasse) ein System am Laufen gehalten, das das eigentlich
Unmögliche haltbar machen sollte: wo schon der einzelne auf
sich gestellt es gar nicht leisten könnte, für ein
ganzes Leben vorzusorgen, wie sollte dies gehen, wenn der Staat die
Lohn- und Gehaltsabhängigen als Kollektiv untereinander
für die Wechselfälle der Marktwirtschaft haftbar
macht? So hat er mit den eben genannten Instrumenten ebenso wie mit
sog. Beitragsanpassungen oder Restriktionen beim Leistungskatalog der
Sozialinstitutionen Jahrzehnte lang das "soziale Netz" gemanagt, weil
und solange es ihm auf die Funktion desselben für die
Abwicklung, den Fortgang des nationalen Geschäftslebens ankam.
So
wurden Kranke
mit der nötigen Medizin versorgt -
natürlich unter Berappung erklecklicher
Versicherungsbeiträge sowie Verordnung etlicher
Leistungsrestriktionen -, damit sie wieder ihren Dienst an der
Wirtschaft, die sie für ihr Wachstum brauchte, verrichten
konnten, also den Stätten der Zerstörung ihrer
Gesundheit sich erst mal wieder aussetzen konnten.
Zeitweise
Erwerbslose wurden zur Pflege ihrer abrufbaren Fertigkeiten angehalten,
für den Fall, dass der Bedarf der Geschäftswelt
erneut nach ihnen verlangte - wobei ihre staatliche Alimentierung
einiges an Einkommensverlust und eben einen satten Pflichtenkanon zur
"Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt" ihnen einbrachte bis hin zur
beruflichen wie einkommensmäßigen Deklassierung, und
manche in der untersten Stufe der Elendsverwaltung landeten-progressiv
zur Nicht-Nachfrage durch die Arbeitsplatzvergeber.
Das scheinbar
paradoxe Nebeneinander von permanenten Finanznöten in der
Sozialabteilung, die hoheitlich mit den o.g. Hebeln (v.a.
Beitragsanpassungen, Leistungseinschränkungen) angegangen
wurden, und wachsendem Reichtum in Form von Kapital ist ein
systemnotwendiger "Irrsinn". Dies Verhältnis wird nun
dahingehend gründlich neu "justiert", dass Soziales nicht mehr
als leidige, aber notwendige Voraussetzung für die marktliche
Überschussproduktion, sondern als einzige Behinderung
derselben gehändelt wird. Wobei das Leidige am alten System
sich darauf bezog, dass es auch schon früher zu dessen
Glanzzeiten eigentlich unproduktive Ausgabe vorstellte, aber wegen der
Dienstfunktion für die Nationalwirtschaft als solche in Kauf
genommen wurde.
Spätestens
seit der "Agenda 2010" und den sog. Hartz-Gesetzen
hat sich der Blickwinkel der Politik auf ihr soziales "Betreuungswesen"
verschoben.
Mit
der Umdeutung allen gesellschaftlichen Sozialaufwandes in
"Lohnnebenkosten", die für den Staat eine entscheidende
Größe für die Durchsetzung in der
internationalen Konkurrenz seien, erfolgt ein Generalangriff auf all
dessen, was nach alter Sozialstaatsdoktrin als Bestandteil der
Abwicklung eines Arbeiter- oder Angestelltenlebens
dazugehörte. Alles Soziale wird jetzt in
unzeitgemäße (Un-)Kost für Wirtschaft und
Nation umgedeutet.
Und
damit haben wir den Übergang dazu, wie die Politik die
einstige soziale Zuständigkeit für Armut und Elend
(nicht zu verwechseln mit deren Beseitigung:
allgemeinwohlverträgliche Regelung/Verwaltung derselben war
das Programm) von sich wegverlagert und den Leuten die soziale
Gemeinheit einhandelt, private Vorsorge zu betreiben, die ihr
naturgemäß beschränktes Einkommen gar nicht
hergibt (genau dies war ja mal der Ausgangspunkt der staatlich
organisierten kollektiven Vorsorge der Klasse der Abhängigen
gegen die Lebensrisiken in einer Marktwirtschaft).
Und
schon stehen alle möglichen neuen privaten
Versicherungssparten in den Startlöchern: Privatzusatzrente,
Zusatzkrankenversicherung, die alles mögliche bieten, wenn nur
das nötige Kleingeld aufgebracht wird - was nur bei
entsprechender Verarmung oder gar nicht geht angesichts der Masse der
"Geringverdiener". Und wenn, dann ist der Zusatzversicherte noch lange
nicht abgesichert dagegen, was die alte gesetzliche Chose nicht mehr
erbringen will: Versicherungen sind schließlich als Geschäft
eingerichtet - und sie kalkulieren entsprechend. Geld soll
schließlich "arbeiten" und nicht für unproduktives
Zeug wie neue Zähne verschleudert werden: Anlagegelder zum
Zwecke ihrer (dauerhaften) Vermehrung und konsumtive
Verwendungsabsichten bei den in Anlagekapital verwandelten privaten
Zusatzversicherungsbeiträgen widersprechen
sich.
Natürlich
denkt man sich zunächst: eine
Zahnersatzversicherung wäre dafür da, sich gestreckt
über 10 oder mehr Jahre neue Zähne leisten zu
können, deren exorbitante Kosten man nicht mit einem Schlage
abdecken kann. Bloß oberstes Ziel von Versicherungen ist der
wirtschaftliche Zugewinn aus dem Beitragsaufkommen der Versicherten -
und die eintretenden Leistungsfälle werden lediglich als Abfallprodukt
von
dem Hauptgeschäft der Geldvermehrung
für das Versicherungsunternehmen abgehandelt, deswegen so
geregelt, dass sie dem eigentlichen Unternehmenszweck nicht in die
Quere kommen, also die aktuell fälligen
Versicherungsfälle demgemäß eingegrenzt,
über stets frischen Beitragszufluss das Unabweisbare an
Leistungen zufrieden gestellt, ohne Anlagegelder deswegen zweckwidrig
zurückrufen zu müssen - und zugleich soll das
Anlagegeschäft weiter wachsen und gedeihen. Manche
Versicherungszweige sind in der Abwägung von
Leistungserbringung für die Versicheungskunden und ihrem
Geldüberschussanliegen derart findig, dass sie ihren Kunden im
Versicherungsfall sogar die Beteiligung an ihren
Überschüssen in Aussicht, wenn auch nicht versprechen
können.
Für
die absehbar eintretenden Vesicherungsfälle bei
Zahnersatz beugen sie z.B. so vor, dass eine Wartezeit von mehreren
Jahren vorgesehen ist, und bezieht sich i.d.R. zunächst auf
gesetzliche Standardausführungen, für
höherwertigen Zahnersatz muss beitragsmäßig
entsprechend berappt werden - und von der nicht geringen
Eigenbeteiligung an den Zahnersatzkosten werden die Patienten trotz
Zusatzversicherungsbeiträgen ebenso wenig verschont.
Wie
das
Verhältnis von Beitragszahlermassen, angehäuften
Beitragssummen, in Geldanlagen Gebundenes, freiwilligen oder
gesetzlichen Reservevorhaltungen und Rückflüssen so
durchkalkuliert wird, das es in Deckung gebracht wird mit den
geltend gemachten unumgänglichen Ansprüchen auf
Leistungen der Kundschaft: dies ist das Metier von
Versicherungsmathematikern und Statistikern und kann und soll hier
nicht vertieft werden.
Und
die ohnehin üblichen, gesetzlich verfügten
steigenden Eigenleistungen im Krankheitsfall bzw. die progressive
Einschränkung des zur gesetzlichen Kassenleistung
überhaupt noch Zugehörigen, verordnet durch immer
neue Gesundheitsreformen, steuern das ihre dazu bei, das notwendige
Leistungen zunehmend gar nicht erst in Anspruch genommen werden
können - und darüber, dass der Staat Gesundheit
beizeiten unbezahlbar, weil zur Frage der privaten Schatulle macht,
stellt er die Intaktheit seines Volkskörpers auf eine harte
Probe.
Dort
hinein gehört zudem das gedeihliche Verhältnis
von Arzt und Patient sicher förderliche
betriebswirtschaftliche Denken, was gesetzlich in die Praxen Einzug
hält: mittels´Budget-Vorgaben soll der Arzt zu
wirtschaftlichem Umgang mit den Beiträgen angehalten werden,
also das Billigste und überhaupt nicht zu viel verschreiben
oder Therapien sparsam einsetzen - ansonsten haftet der Arzt mit seinen
Einnahmen. Der Arzt darf sich also bewähren im Spannungsfeld
zwischen seiner medizinischen Ethik, dem Kranken alles Erdenkliche zu
dessen Gesundung zukommen zu lassen, und den neuen
betriebswirtschaftlichen Zwängen der Beschränkung
seiner Heilungskünste - in der Endkonsequenz sich mithin u.U.
zu Lasten des gesundheitlich Gebotenen entscheiden.
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