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Gesundheitsreform
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Aktuelles 4 Stand: Ende 2006/Mitte 2007
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Das
Bundesgesundheitsministerium klärt auf:
„Wettbewerb
im Gesundheitswesen“
(Quelle:
www.die-gesundheitsreform.de)
- Dichtung
und Wahrheit zur Gesundheitsreform 2006/2007 ff.
„In
der politischen Diskussion um die Modernisierung unseres
Gesundheitswesens nimmt der Begriff des Wettbewerbs eine immer
wichtigere Rolle ein. Was aber heißt "Wettbewerb" im Kontext
des
Gesundheitssystems? Zunächst einmal ist Wettbewerb ja ein uns
aus
dem Alltag vertrautes ökonomisches Prinzip, ein Instrument,
das
möglichst gute Leistungen bzw. Leistungen zu einem
möglichst
günstigen Preis hervorbringen soll. Als Verbraucher
profitieren
wir in der Regel vom Wettbewerb. Wir wählen den Anbieter, der
uns
ein für uns passendes Produkt oder eine Dienstleistung zu
vorteilhaften Konditionen und zu vertretbaren Preisen anbieten kann.
Kein Markt
wie jeder andere
Auch auf dem
„Gesundheitsmarkt“ wollen
wir gute Leistungen und günstige Preise. Als Patientinnen und
Patienten haben wir vor allem das Interesse, im Krankheitsfall in den
Genuss einer optimalen Behandlung zu kommen. Und als Versicherte und
Beitragszahler interessiert uns vor allem, dass uns Leistungen
möglichst kostengünstig zur Verfügung
stehen.“
Kommentar:
Dass
Wettbewerb darin seine Funktion habe, "gute Leistungen" zu
"günstigen Preisen" zu erhalten, ist das märchenhafte
Bild
über ihn, eine einzige Verharmlosung der Konkurrenz. Jeder
Gegensatz, die die Konkurrenz kennzeichnende ökonomische
Gewalt
ist getilgt, wenn behauptet wird, sie wäre nichts als Dienst
an
den Bedürfnissen von König Kunde an "vorteilhaften
Konditionen" und "vertretbaren Preisen“. Beim Wettbewerb geht
es
darum, die Zahlungskraft der Kundschaft in Beschlag zu nehmen und dabei
andere Konkurrenten, die dasselbe wollen, auszubooten. Nach innen, auf
Unternehmensseite heißt dies, dass die werten Mitarbeiter mit
viel Leistung und geringer Bezahlung sowie
regelmäßiger
Ausdünnung der Belegschaft (also die per Geldmacht
verfügte
Setzung der Leut außer Lohn und Brot) dafür
geradezustehen
haben, dass die Firma auf dem Markt besteht. - Und Preissenkungen als
Hebel des Wettbewerbs sind kein Gefallen an den notorisch leeren
Geldbeutel der Leut, sondern bezwecken eben die Aushebelung des
Mitwettbewerbers, damit der so Erfolgreiche die Nachfrage exklusiv
für sich ausnutzen kann.
„Nun
bildet unser Gesundheitswesen aber aus vielen Gründen keinen
Markt, der mit anderen - Waren- und Dienstleistungsmärkten -
vergleichbar wäre. So ist Gesundheit keine frei konsumierbare
Ware, sondern für jeden Einzelnen ein existenzielles Gut. Der
Kranke ist kein "Kunde". Er sucht und benötigt ganz einfach
"Hilfe" - im Zweifel, um zu überleben. Wir haben in
Deutschland
ein soziales Krankenversicherungssystem, das dem Grundsatz folgt: Jede
und jeder erhält die medizinische Versorgung, die sie oder er
benötigt, unabhängig von Alter oder Einkommen und auf
dem
aktuellen Stand der Wissenschaft. Ermöglicht wird das durch
die
solidarische Finanzierung: Wer weniger verdient, zahlt weniger
Beiträge, wer mehr verdient, zahlt mehr So kommen diejenigen
mit
mehr Einkommen für diejenigen mit weniger Einkommen auf, die
Jungen für die Alten und Alleinstehende für Familien
mit
Kindern.“
Kommentar:
Das
„Gut“ Gesundheit wäre keine
„frei konsumierbare
Ware“, wie etwa Autos oder Zahnpasta. Es ginge um
„Hilfe“, im Zweifel sogar darum, um zu
überleben. Es
folgt aber nicht etwa der Schluss, dass dann Markt und Konkurrenz bei
solch einem „sensiblen Gut“ eigentlich nichts zu
suchen
haben. Nein: Wo alles in der Welt des Marktes eine Frage des Geldes
ist, gehört es endlich einem gescheiten
„Gesundheitsmanagement“ unterzogen - statt
bloßer
Verwaltung anheimgestellt (als ob dem Patienten nicht schon
früher
im Wege politischer und geldlicher Gewalt, nämlich
über
Leistungsentzug und Selbstbeteiligungen, allerlei aufgenötigt
wurde).
Der Programmpunkt „gute“ oder gar „beste
med.
Versorgung“, wegen derer Ärzte, Kassen und
Krankenhäuser ins Rennen geschickt würden, ist die Haupt-
und Generallüge
der Regierungspropaganda zur Gesundheitsreform: wenn es darum ginge,
dann würden die Träger des Gesundheitswesens
demgemäß ausgestattet, damit sie patientengerecht zu
Werke
gehen können .- fertig wäre die Laube. Dann
wäre es ein
Blödsinn, sie erst dazu anzustacheln, ihren
Heilungskünsten
ordentlich nachzukommen. Allerdings: Mit der Maßgabe der
Minimierung von Krankheitskosten in
Sachen Abwicklung der wie auch immer staatlich definierten
Volksgesundheit (die nicht mit Gesundheit des einzelnen
zusammenfällt) tätig zu werden - dies verlangt den
Agenten
des Gesundheitssystems einiges ab. Dafür braucht es in der Tat
die
hoheitliche „Anleitung“ von Patienten,
Ärzten,
Krankenhäusern etc., auf Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit und
„Gesundheitsbewusstsein“ zu machen; med. Versorgung
darunter subsumiert kann mitnichten identisch sein mit ihrer
Beförderung.
Fortsetzung 1 - Mai 2007 :
“Gesundheitspolitischer Reformpfad
Die längste Zeit ihres über
hundertjährigen Bestehens kannte die gesetzliche
Krankenversicherung kaum Wettbewerb. Dies änderte sich
fundamental
mit dem Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) von 1992. Mit dem Gesetz wurde
der Weg zu mehr Wahlmöglichkeiten und Wettbewerb
eingeschlagen.
Das für die Versichertenspürbarste und wichtigste
Ergebnis
war die Einführung der weitgehend freien Wahl der Krankenkasse
ab
1996. Erstmals konnte damit zum Beispiel auch ein Arbeiter Mitglied der
Techniker Krankenkasse werden. Das neue Kassenwahlrecht wurde 1997 um
ein Sonderkündigungsrecht für Versicherte im Fall von
Beitragssatzerhöhungen ihrer Kasse ergänzt. Um die
mit der
freien Kassenwahl verbundene qualitative Differenzierung der Kassen,
also den im Interesse der Patienten notwendigen Wettbewerb um die
besten Versorgungangebote, zu forcieren, hat der Gesetzgeber den
Krankenkassen insbesondere im Rahmen der Gesundheitsreform 2000
erweiterte Möglichkeiten der Vertragsgestaltung mit
Leistungserbringern eingeräumt. Diese wurden mit dem
GKV-Modernisierungsgesetz 2004 weiterentwickelt und nochmals erheblich
ausgeweitet- von der Anschubfinanzierung für Verträge
zur
Integrierten Versorgung über die Zulassung medizinischer
Versorgungszentren bis hin zu Rabattverträgen mit der
pharmazeutischen Industrie.“
Kommentar:
Kassenwechsel
aufgrund
von Beitragserhöhungen als Wettbewerbshebel? Die
Beitragssatzpolitik der Kassen hängt an den Aufwendungen
für
die med. Behandlung der Mitglieder, an der Art und Schwere
der
Erkrankungen, an der Häufigkeitsverteilung mehr oder
minder
schwerer Krankheitsfälle, an den dafür einzusetzenden
Therapien etc. Dies als Wettbewerbshebel zu entdecken, heißt
einerseits, ziemlich selektiv mit den Therapieansätzen zu
jonglieren- also das Gegenteil von "bester med.Versorgung", sie sollen
ja kostensenkend eingesetzt werden. - Andererseits: wenn jetzt mehr
oder weniger chronisch Kranke Beitragserhöhungen ihrer Kasse
zum
Anlass nehmen, die Kasse zu wechseln, die diese vielleicht sich
ausdenkt, um einen best. Behandlungsstandard weiter zu
gewährleisten, kriegt die neue Kasse jetzt das Problem, mehr
behandlungsintensive neue Patienten begrüßen zu
dürfen
- und wie löst die das? Bessere med. Versorgung zu
günstigen
Preisen, wie die Politik es sich vorstellt, stehen im Allg. erstmal in
einer konträren Relation zueinander -, was nicht
heißen
muss, dass die Kassen es nicht hinkriegen, das Zurückschrauben
der
finanziellen Begehrlichkeiten der Leistungsanbieter mit Sicherstellung
best. Behandlungsstandards zu koppeln. Aber eine Lüge ist es,
die
Politik gehe in einem einzigen Bestreben in Sachen „beste
med.
Behandlungsangebote“ auf und reibe sich darin auf, wie das
noch
preiswerter zu gestalten gehe. Umgekehrt verhält es sich: die
„Bezahlbarkeit“ des Medizinwesens beinhaltet die
Relativierung von dessen schönen Angeboten für die
darauf
Angewiesenen! Oder noch anders zynischer: Wollt ihr Patienten
„beste med. Versorgung“, dann hat das für
euch seinen
Preis, der als „Lenkungsinstrument“ in den
marktwirtschaftlichen Wahnvorstelllungen der Politik längst
seinen
festen Platz hat: Leisten können muss man sich die Angebote
eben.
Zynismus darf man dies nicht schimpfen, wenn marktwirschaftlich
organisiertes Gesundheitswesen Leistungserbringung nicht einfach
verbietet, sondern (zunehmend) zur Frage des privaten Geldbeutels der
Leut macht.
„Wettbewerb im
Gesundheitswesen - Ein Blick in die Praxis
In vielen
Bereichen, die
einen unmittelbaren Einfluss auf die gesundheitliche Versorgung der
Versicherten haben, knüpft die anstehende Gesundheitsreform an
das
GKV-Modernisierungsgesetz aus dem Jahr 2004 an. Die neue Reform setzt
Wettbewerbsimpulse, die noch einmal deutlich über die
bisherigen
Möglichkeiten
hinaus gehen und den Akteuren im Gesundheitswesen neue
Handlungsspielräume eröffnen..
1.
Wettbewerb im Krankenkassenmarkt
Praxisbeispiel
„Integrierte Versorgung“:
Vom
Erfolgsmodell zum Zukunftsmodell
Wettbewerb
bedeutet, dass
die Krankenkassen ihre Vertragsmöglichkeiten zum Vorteil der
Versicherten nutzen und sich über die Qualität ihrer
Versorgungsangebote im Markt profilieren. Ein wichtiger
Schlüssel
für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit der
gesundheitlichen
Versorgung liegt in der besseren Zusammenarbeit von
Krankenhäusern
und Arztpraxen. Schon seit der Gesundheitsreform 2000 können
Krankenkassen mit Ärzten und Kliniken Verträge zur
Integrierten Versorgung schließen.
Es bedurfte
jedoch erst
weiterer Wettbewerbsimpulse, um den Stein tatsächlich ins
Rollen
zu bringen. Mit der Gesundheitsreform 2004 wurde den Akteuren eine
Anschubfinanzierung von jährlich rund 700 Millionen Euro
für
die Entwicklung der Integrierten Versorgung zur Verfügung
gestellt. Seither haben die Krankenkassen in über 2.500
Einzelverträgen (Stand: 30. Juni 2006) Verträge mit
Kliniken
und niedergelassenen Ärzten geschlossen. Diese
Verträge sind
in der Regel regional begrenzt und beziehen sich zumeist auf bestimmte
Indikationen - zum Beispiel bei Hüft- und
Kniegelenkimplantationen, bei rheumatischen Erkrankungen oder bei der
Behandlung des diabetischen Fußes Patienten, die an einem
integrierten Versorgungsprojekt ihrer Krankenkasse teilnehmen,
profitieren von einer deutlich besseren Behandlungsqualität.
Denn
im Rahmen der Integrierten Versorgung arbeiten alle, die an der
Behandlung von Anfang bis Ende mitwirken, koordiniert zusammen. Sie
reden miteinander und stimmen sich ab: Der Hausarzt mit dem
Orthopäden, der Orthopäde mit dem Krankenhaus, das
den
Eingriff vornimmt, das Krankenhaus mit der Reha-Klinik. Und der
behandelnde Facharzt wie auch der Hausarzt bleiben stets über
den
Behandlungsverlauf informiert, sodass auch die Nachbehandlung bis zur
vollständigen Genesung des Patienten zielgenau erfolgen
kann."
Kommentar:
Dass der
eine Facharzt
weiß, wie der andere behandelt, also nicht
gegenläufige
Therapien einsetzen, soll Ausweis einer extra hervorzuhebenden
"besseren Behandlungsqualität" sein, die sich allenfalls als
Nebeneffekt des ersten staatlichen Interesses ergibt, nämlich
der
Kostendämpfung, die erste staatliche Priorität hat?
Und
nebenbei: wer ist
es denn, der die Arztpraxis als eigenständiges Gewerbe
eingerichtet hat, und deshalb jede abrechenbare Leistung als
Einnahmquelle ins Recht gesetzt hat? Und hinterher wundert sich der
Oberaufseher, dass sein Medizinsektor von Doppel- und
Dreifach-Untersuchungen nur so wimmelt.
"Wir
brauchen ihn (den
Wettbewerb) zur Stärkung der wirtschaftlichen
Mittelverwendung,
wenn wir das Versprechen, dass jede und jeder die notwendige
medizinische Versorgung bekommt, auch in Zukunft halten wollen.
Angesichts der Herausforderungen, vor denen unser Gesundheitssystem
auch langfristig steht – dem demographischen Wandel, dem
medizinischen Fortschritt, der Zunahme von chronischen Krankheiten -
haben wir gar keine andere Wahl."
Letzteres beruft sich
auf den
politisch hergestellten Sachzwang, dass demographischer Wandel,
medizinischer Fortschritt und Zunahme von Krankheiten auf eine immer
schmalere finanzielle Basis in Gestalt schrumpfender Lohneinkommen
treffen, nur deswegen die Bezahlbarkeit des Medizinwesens als
„Gesundheitsmanagement“ organisiert sein will,
statt
bloßer „Gesundheitsverwaltung“. Der
´Staat wird
eben nicht irre dabei, wie angesichts wachsenden Reichtums ein
Medizinwesen immer weniger zu finanzieren gehen soll. Er hält
unbeirrbar daran fest, dass die Gesundheitskosten und deren
Bewältigung eine abhängige Variable der
(schrumpfenden)
Lohneinkommen der abhängigen Klasse zu sein haben und deswegen
ein
Manöver des "Gesundheitsmanagement" das andere
ablöst.
Fortsetzung 2 – Juni 2007:
„Praxisbeispiel „Angebote und Tarife“:
Was wollen die Versicherten und Patienten?
Wettbewerb bedeutet, dass die Krankenkassen ihre Angebots- und
Tarifgestaltung stärker an den unterschiedlichen Bedürfnissen
ihrer Versicherten orientieren. Über 70 Millionen GKV-Versicherte
- dahinter verbergen sich unterschiedliche Lebensumstände,
individuelle Krankheitsgeschichten, die den Blick auf die eigene
Krankenversicherung jeweils anders bestimmen. Es ist deshalb eines der
nahe liegenden Wettbewerbsinstrumente, wenn sich die Krankenkassen in
ihrer Angebots- und Tarifgestaltung den unterschiedlichen
Bedürfnissen ihrer Versicherten anpassen.
Zum Beispiel bieten heute schon viele Krankenkassen ihren chronisch
kranken Versicherten spezielle, auf die Erkrankung ausgerichtete
„strukturierte Behandlungsprogramme“ an: für Diabetes
mellitus, Brustkrebs, koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale oder
chronisch obstruktive Lungenerkrankungen. Entlang eines individuellen
Therapieplans arbeiten Haus- und Fachärzte, Krankenhäuser und
andere Beteiligte eng zusammen und die Patienten lernen in Schulungen,
mit ihrer Krankheit besser umzugehen. Und sie haben etwas davon: ihre
Lebensqualität ist besser, Folgeschäden und akute
Verschlechterungen der Krankheit können verhindert werden.“
Kommentar:
Was hier als effektivere Behandlungsprozeduren daherkommt, wird schon
wieder wie bei den "integrierten Versorgungsmodellen" von nichts
anderem als der Sichtweise der "wirtschaftlichen Mittelverwendung"
vorbuchstabiert - und natürlich weit davon entfernt, was koronare
Herzkrankheiten, Krebs mit der feinen marktwirtschaftlichen
Leistungsgesellschaft zu tun haben. Wenn sich die modernen
Zivilisationskrankheiten schon nicht vermeiden lassen, dann aber bitte
möglichst billig abwickeln und dies auch noch heuchlerisch als
"Angebots- und Tarifgestaltung gem. den Bedürfnissen der
Patienten" ausgeben. Dort hinein gehört auch die Sache mit den
„med. Versorgungszentren“ und der „ambulanten
Krankenhausbehandlung“.
„Die
Gesundheitsreform gibt den Krankenkassen nicht nur deutlich erweiterte
Vertragsmöglichkeiten für besondere Versorgungsangebote an
die Hand. Sie sieht darüber hinaus auch weitgehende
Gestaltungsfreiheit bei den Tarifen vor. Die Krankenkassen werden eine
Vielfalt von Angeboten entwickeln. Dazu gehören spezielle
Hausarzttarife für Versicherte, die sich verpflichten, im
Krankheitsfall immer erst den Hausarzt aufzusuchen. Oder spezielle
Tarife für Versicherte, die an strukturierten
Behandlungsprogrammen oder Integrierter Versorgung teilnehmen. Dazu
gehören aber auch Kostenerstattungs- oder Selbstbehalt-Tarife. Die
Wahl eines Selbstbehalt-Tarifs zum Beispiel war bisher den freiwillig
GKV Versicherten vorbehalten und sie war an die Wahl der
Kostenerstattung geknüpft. Zukünftig sind diese
Einschränkungen aufgehoben. Jede und jeder Versicherte einer
Krankenkasse hat dann die Chance, sich für ein solches Angebot zu
entscheiden (wichtige Ausnahme: Versicherte, die ihren
Krankenkassenbeitrag nicht selbst zahlen, zum Beispiel
Arbeitslosengeldbezieher, können keine Selbstbehalttarife etc.
wählen). Das bedeutet, die Krankenkasse gewährt ihm einen
gegenüber anderen Versicherten günstigeren Tarif oder eine
Bonuszahlung, im Gegenzug verpflichtet er sich, bei Inanspruchnahme
gesundheitlicher Leistungen einen bestimmten Betrag aus eigener Tasche
zu zahlen..“
Kommentar:
Ob "Hausarzttarife" oder "Selbstbehalttarife", an jeder Ecke ihrer
Gesundheitsreform lugt der immer gleiche bornierte Standpunkt der
Kostensenkung hervor, immer als Dienst am Patienten vorgeführt.
Was die versicherungsfreundlichen Wahl- oder Selbstbehalttarife
betrifft, so wäre zu fragen: wer kann sich schon die Kalkulation
leisten, gegen einen günstigeren Tarif im Gegenzug entsprechend
saftigere Zuzahlung für Leistungen zu berappen? Da reißt
u.U. die Rücksichtslosigkeit gegen sich selbst ein, Krankheiten
nicht behandeln oder mit zweifelhaften Mitteln per Selbstmedikation
anzugehen, um Beiträge bzw. Zuzahlungen gem. Selbstbehalttarif zu
sparen
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