f)Kritik
der Ärzteverbände
Es wird hier Bezug genommen auf eine Stellungnahme
der Ärztekammer aus 2006 mit dem Titel „Argumente
statt Behauptungen“.
Prinzipiell verkehrt ist die
Vorstellung, das lohn-/gehaltsbezogene Beitragswesen der steuerlichen
Finanzierung der Gesundheitskosten alternativ
gegenüberzustellen, „Abkopplung der Gesundheits- von
den Arbeitskosten“ sich so auszumalen, dass der Staat mit
seinem Haushalt jetzt großzügig die
„Finanzprobleme“ des Gesundheitswesens
„lösen“müsste. Der Staat will gar
nichts lösen, sondern ist auf eine entschiedene Beschneidung unproduktiver Kosten als Mittel der
„Standortsanierung“ aus.
Dies bemerken die Verbände
einerseits durchaus, wenn sie die staatliche Reglementierung des
Vertragswesens, der Arzneimittel(preis)-Politik etc. aufs Korn
nehmen:
„Mit dem
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird der Weg vorgezeichnet in
einen staatlichen Gesundheitsdienst mit Wartelistenmedizin und
Leistungsausschlüssen...
Eine
flächendeckende Versorgung der
Patienten - bisher Qualitätsmerkmal des deutschen
Gesundheitswesens - wird nach diesem Gesetz nicht mehr möglich
sein. Das bisherige System ambulanter Versorgung wird zerschlagen ....
Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden vom
Vertragswettbewerb ausgeschlossen; sie werden reduziert auf die
Abwicklung der kollektivvertraglichen Regelversorgung und
Mangelverwaltung, die immer mehr staatlichen Vorgaben unterliegt.
Steuerungsfunktionen gehen zunehmend auf die Krankenkassen
über. Wie vor 50 Jahren werden Patienten sich dann vor einer
Behandlung erkundigen müssen, ob der Arzt oder Psychotherapeut
ihres Vertrauens einen Vertrag mit der Krankenkasse hat. Eine
wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung werden die
Kassenärztlichen Vereinigungen so nicht mehr sicherstellen
können. Damit wird letztlich die flächendeckende
Versorgung der Patienten zerstört
....
Das Budget der
Kassen wird auf der Ausgabenseite
durch einen Zentralverband verwaltet, der - zumindest in der
vertragsärztlichen Versorgung - einheitliche
Kollektivverträge schließt, die für die
einzelnen Kassen verbindlich sind und sich maßgeblich an der
strikten Ausgabenbegrenzung
(„Beitragssatzstabilität“) orientieren.
Die Krankenkasse selbst hat keinen individuellen Einfluss auf die
Vertragsinhalte.
.....
Die Versicherten
werden sich nicht mehr darauf
verlassen können, dass der Arzt ihres Vertrauens vertraglich
an die entsprechende Krankenkasse gebunden ist. Die Patienten werden
sich einem Flickenteppich unterschiedlicher Verträge
gegenübersehen. Das bedeutet einen Rückfall in die
60er Jahre: Die Patienten müssten sich beispielsweise bei
einer Urlaubsreise innerhalb Deutschlands erst einmal erkundigen,
welcher Arzt sie bei welchem Leiden überhaupt noch behandelt.
Die freie Arztwahl ist dann nicht mehr gegeben...“
- aber eben dies
nicht als Weise zur Kenntnis
nehmen, wie der Staat sich die „Finanzprobleme“ vom
Hals zu schaffen gedenkt, sondern die Ärztevertreter wollen
vielmehr appellieren an einen höheren
„Versorgungsauftrag“ des Gemeinwesens für
die Patienten, der allenfalls in der ideologischen
Schönfärberei der Zurichtung des nationalen
Reparaturbetriebs gemäß den politischen
Standortrenovierungsbedürfnissen anzutreffen ist:
„Durch die Atomisierung der
Vertragsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Ärzten wird die
Kontinuität der ambulanten Akut- bzw. Notfallversorgung
gefährdet. Die Eröffnung eines Parallelsektors der
ambulanten Versorgung mit selektiven Verträgen stellt ein
Liquidationsprogramm zur schleichenden Aushöhlung des
Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigungen
(KVen) dar. An die Stelle des bisherigen Systems der
kollektivvertraglich geregelten, flächendeckenden Versorgung
würde ein System mit zwei Sektoren treten, einem weitgehend
verstaatlichten Sektor mit einem Einheitsvertrag und einem
Wettbewerbssektor der Sonderverträge.
Die
Kassenärztlichen Vereinigungen werden
vollständig dem Staatssektor zugeordnet und davon
ausgeschlossen, ihre Funktion der Interessensvertretung den
Vertragsärzten auch bei Sonderverträgen anzubieten.
Das von den KVen gewährleistete Prinzip des gleichen Zugangs
der Versicherten zu wohnortnaher, flächendeckender und
qualitätsgesicherter ärztlicher Versorgung wird damit
perspektivisch auf eine Nachlassverwaltung reduziert“
„Flächendeckende
Versorgung“ ist für sich ein ziemlich
dünnes Abstraktum: es kommt schon auf den gesellschaftlichen
Inhalt und Zweck des ganzen Medizinwesens an:
Diese
Standesvertreter haben absolut nichts gegen die Funktionalisierung des
Medizinwesens dafür, sich der kapitalistisch induzierten Ruinierung der
Volksgesundheit in Fabriken, Büros und aufgrund der
Umweltverdreckung/-vergiftung so anzunehmen, dass dies den
Erfordernissen des nationalen/nationalwirtschaftlichen Fortkommens
dient. Lässt der Staat den Ärzten auch
genügend materiellen „Freiraum“, diesem
anerkannten Dienst an der Nation auch nachkommen zu können? -
Und dies sollte man nicht damit verwechseln, dass nationale
Gesundheitswesen sei einfach so dafür geschaffen, dass jemand
seine Leiden kuriert erhält. Die fortgesetzte
Schädigung von Physis und Geist durch die
marktwirtschaftlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen ist die
Geschäftsgrundlage des Medizinerberufs, deswegen auch gar
nicht erst in den Fokus der Kritik gerät. Die
ruinösen Lebensverhältnisse unangetastet lassen -
aber sich als Anwalt der Gesundheit der Leut aufblasen, das war schon
immer der zynische Ethos des Ärztestandes. - Zugleich geht
ähnlich wie bei der Kritik der Kassen an der Gesundheitsreform
völlig unter, zu welchem Preis für die Patienten der
„Versorgungsauftrag“unter maßgeblicher
Ägide der Kassenärztlichen Vereinigungen
überhaupt nur zu haben war: etliche seit Jahren schon
ergangene „Leistungsausschlüsse“, eine
Zuzahlung nach der anderen, bleibend für den Geldbeutel armer
Leut zu Buche schlagende Beitäge etc.
Zugleich haben sie die Maxime der Politik von wegen
mehr „Wettbewerb“ geschluckt, und fabrizieren einen
Gegensatz zur „Rationierungsmedizin“; als ob nicht
genau dafür der „Wettbewerb“ organisiert
werden soll, dass billige „Aldi-Medizin“ dabei
herauskommt:
„Die Regierung betreibt
Etikettenschwindel. Sie schafft keinen Wettbewerb, sie verhindert ihn.
Gestärkt wird nur der Einfluss des Staates. Der Titel
‚Staatsmedizin-Einführungsgesetz’
wäre ehrlicher. Die Krankenkassen sollen zu staatlich
gesteuerten Vollzugsorganen der Kostendämpfungspolitik
umgebaut werden. Der Wettbewerb der Kassen wird geschwächt und
der Weg zur Einheitskasse gebahnt. Die Beitragshöhe wird
künftig staatlich festgelegt; die Höhe des
Zusatzbeitrags ist limitiert. Spielräume für eigenes
Handeln sind dann de facto nicht mehr vorhanden“. (Verstehen
wir das richtig : kritikabel soll sein der
"limitierte
Spielraum" der Kassen in Sachen Beitragshöhe und
Zusatzbeitrag,
also die Begrenzung der Verfügungsgewalt der Kassen
über das Geld armer Leut?)
Noch
einmal zur Ärzte- bzw. Kassen-Kritik an der Gesundheitsreform:
wenn die Politik deren Lobbyistentum
geißelt, dann in dem Sinne, dass Ärzte und Kassen
nicht geradeheraus Ja und Amen zu ihrer Reform mit deren unterschiedlich
nachteilig beschaffenen Konsequenzen für die diversen
Betroffenen im Gesundheitssektor sagen. Die beste Lobby ist in diesem
Fall diejenige, die den Reformmachern in den Hintern kriecht!!
Die
hier aufgegriffene Kritik der Kassen und Ärzte und
deren Geißelung durch uns zielt dagegen auf
eine falsche Parteinahme für das menschliche
Material marktwirtschaftlicher Vernutzung sowie darauf, wie
sich Kassen und Ärzteverbände als unentbehrlicher
Bestandteil des nationalen Reparaturbetriebs namens Gesundheitswesens
aufführen und dabei zugleich einiges
Selbstverständnis von ihnen an den jeweils aktuellen
Reformbestrebungen der Politik relativieren