Gesundheitsreform
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Aktuelles 2 Stand: August/Sept.
2006
"Eckpunkte
der großen Gesundheitsreform"
Die
wichtigsten
"Eckpunkte" der regierungsoffiziellen Beschlusslage (Eckpunkte zur
Gesundheitsreform 2006):
1)
Statt Sondersteuer oder -zuschlag teilweise
steuerfinanziertes Gesundheitswesen:
Versicherung für Kinder soll zunächst aus bestehendem
Steuer-/Abgabenaufkommen bestritten werden. Wegen der
Finanzierungsmasse sei später Erhebung einer Sondersteuer oder
sonstige Steuererhöhung nicht ausgeschlossen.
2)
Schaffung eines Gesundheitsfonds, in den außer Beitrags- auch
Steuermittel fließen sollen. Jede gesetzliche Krankenkasse
erhält pro Versicherten den gleichen Pauschalbetrag. Kassen
mit
„behandlungsintensiven" Patienten erhalten dafür
einen
Ausgleichs-/Zuatzbetrag: Finanz- oder Risikostrukturausgleich.
3)
Kann
die
Krankenkasse mit
diesen Mitteln nicht ausreichend wirtschaften, ist sie befugt, einen
besonderen Zuschlag/Prämie bei den Versicherten zu erheben
bzw.
Beiträge rückzuvergüten, wenn sie die
Ausgabenseite
entsprechend in Griff kriegt.
N a c h t r a g / A k t u a l i s i e r u n g
(Herbst 2006):
Lt Gesetzentwurf zu den
"Eckpunkten"
soll sich der Zusatzbeitrag auf 1% des (Brutto-)Einkommens
belaufen.
4)
Darüber hinaus ist die übliche Beitragsanhebung
vorgesehen,
die nach internen Verlautbarungen eher ein Notbehelf zur Deckung
anstehender Defizite wäre.
5)
Unter
"Strukturreform" wird u.a. folgendes zusammengefasst:
Pauschale
Honorare für Ärzte statt Punktesystem: die Bewertung
der
Leistungen mit Geldwerten statt Punkten soll „kostenneutral"
erfolgen, also die bisherige Deckelung der Ärztebudgets neu
verpackt!
Höchstpreise für
Medikamente + behördliche Preisbeschränkung bei
Arzneien mit
zweifelhaften oder nicht erkennbaren therapeutischen Zusatznutzen,
Aushandlung von Sonderrabatten der Apotheker
gegenüber
Arzneilieferanten, mehr
Verhandlungsmöglichkeiten zwischen Kassen und
Arzneimittelhersteller sowie Apothekern in Sachen
Preise
und Ermöglichung von Einzelverträgen zwischen Kassen
und
Ärzten (und damit
Unterlaufen der
Verhandlungspositon der
Ärzteverbände/Kassenärztlichen Vereinigung:
es
können abweichend von
den kollektivvertraglichen Regelungen besondere Vereinbarungen
geschlossen werden, was sich Vertragswettbewerb nennt;
natürlich
heuchlerisch von den Kassen zur "Verbesserung der
Versorungsqualität"
gelobt - es ist ja auch über die Kollektivverträge
Hinausgehendes
möglich).
Weiters: sog.
Hausarztmodelle, wonach zuerst und
primär ein best. Arzt aufgesucht werden muss, der die
Notwendigkeit von
Überweisungen an weitere (Fach-)Ärzte bestimmt.
6)
Neue
Geschäftsbedingungen
für Privatkassen: Anbietung eines Grundtarifs entsprechend den
Leistungen der gesetzlichen Kassen; Versicherte dürfen nicht
mehr
wegen Krankheitsrisiken abgewiesen werden (dieser neu geregelte Zugang
zu Privatkassen soll wohl nicht für bislang gesetzlich
Versicherte gelten).
Mitnahme
von sog.
Altersrückstellungen bei Kassenwechsel, woraufhin die
Privatkassen deutlich höhere Beiträge für
ihre Versicherten voraussagen, um den finanziellen Verlust durch diese
Neuregelung aufzufangen.
Wenn
auch die
Ausgestaltung
ihrer "Reform aus einem Guss" in Nuancen etwas anders
ausfällt,
als im Vorfeld spekuliert wurde, so ist gleichwohl der Einstieg in die
Umsteuerung der Gesundheitsbetreuung bestätigt worden.
Insbesondere der Punkt teilweise steuerbasierte Gesundheitsfinanzierung
sowie die Einführung eines Versicherungszuschlags im Rahmen
des
Gesundheitsfonds weisen auf die sukzessive Ersetzung des alten
Beitragssystems hin: neben der zunehmenden Privatisierung der
Krankheitskosten über Zusatzversicherungen und etlichen Formen
der
Eigenbeteiligungen der Patienten wird dies eben realisiert
über
die steuerliche Finanzierung zunächst der Mitversicherung von
Kindern sowie einer Art Gesundheitsprämie, die einer
Kopfpauschale
gleicht. Insofern wird das sozialpolitische Prinzip bestätigt,
das
als Befreiungsschlag in Sachen Lohnnebenkosten gekennzeichnet wurde;
siehe:
Gesundheitsreform - Aktuelles 1
Nach
offizieller
Lesart sei ein
"neuer Durchbruch bei Gesundheitsreform" mit der Stärkung des
Wettbewerbselements gelungen. Der Wettbewerb zwischen den Kassen solle
z.B. darüber gefördert werden, dass mit den
Zuflüssen
aus dem Gesundheitsfonds "schlecht haushaltende Kassen" eine
Sonderabgabe einführen können, gut wirtschaftende
Kassen
dagegen Beiträge zurückerstatten können.
Da
sind doch folgende Fragen und Hinweise angebracht:
Vorweg
dies: außer Frage steht offenbar, Gesundheit bzw. deren
Herstellung als Kost zu betrachten, die Kundgabe ist, dass es auf
dieses Gut nur sehr bedingt ankommt. Die Heilung von Krankheiten steht
unter dem Vorbehalt ihrer Bezahlbarkeit; darin enthalten sind all die
Konsequenzen, die Gesundheit im wahrsten Sinne des Wortes zu einem
teuren Gut für den Patienten macht. Aber, wo alles in der
Marktwirtschaft nun mal seinen Preis hat, kommen wir nun zu der
Systemimmanenz:
1)Es wird den Kassen mit dem „Ansporn" zur Kostensenkung die
Verrenkung abverlangt, an einer Größe zu drehen, die
einmal an der medizinisch unumgänglichen Inanspruchnahme von
Leistungen/Medikamenten hängt, diese wiederum an dem
gesundheitlichen Zustand der Patienten, und
„Anfälligere" mit entsprechenden (Berufs-)Risiken
oder Ältere nicht einfach rausgeworfen werden können.
Aber diesbezüglich hat sich die Politik ja bereits ein feines
Instrumentarium zurecht gelegt: Doppel- und Dreifachuntersuchungen
vermeiden; mehr Prophylaxe
-
als ob die systematische Untergrabung der Gesundheit durch Arbeitshetze
und Umweltdreck im Wege der Vorbeugung ungeschehen gemacht wird;
Erziehung des Patienten zu vorbildlicher Lebensführung (nicht
zu fett essen, mehr Bewegung etc:)-als ob „gesunder
Lebensstil" das an Schädigung zu kompensieren vermag, was
aufgrund marktwirtschaftlicher Vernutzung von Physis und Geist den
Leuten zugefügt wird; „aktive Mitarbeit"des
Patienten bei der ärztlichen Behandlungsprozedur-was die
Frechheit ist, die Leute hielten sich nicht an das, was ihre Gesundung
bewirken soll: der verantwortungslose Patient als Kostentreiber des
Gesundheitswesens, dem deshalb mit entsprechenden Sanktionen geholfen
werden muss.
2) Zugleich werden die Ausgaben von Faktoren bestimmt, die von den
Kassen gar so ohne Weiteres oder überhaupt nicht beeinflussbar
sind wie die Medikamenten-Preise; bzw: was die Erlaubnis zu
Preisverhandlungen betrifft, kommt es sehr drauf an, was die Kassen an
Verhandlungsmacht gegenüber der Pharmaindustrie in die
Waagschale werfen können. Deren relatives
ökonomisches Monopol steht nämlich eher dagegen:
gerade das massenhafte Angewiesensein auf Medikamente/Therapien/med.
Geräten erklärt gerade deren bequeme Position des
wirtschaftlichen Diktierens gegenüber den Nachfragern nach
Gesundheitsleistungen-weshalb ein Staat sich einschaltet und deren
Preispolitik politisch reguliert mittels Festpreise,
Höchstpreise etc. Aber eine Kasse hat da für sich
erstmal gar nichts zu melden als jetzt gefragter Verhandlungspartner
der Pharmakonzerne - es sei denn, sie hat die geballte
Administrationsgewalt des Staates im Rücken!
(Ähnliches gilt auch für die Apotheker: sie sollen
Rabatte von
Pharmalieferanten herausholen, egal oh Sie überhaupt einen
Hebel
für deren Durchsetzung haben!)
Kein
Gegensatz dazu stellt das neue Phänomen dar, dass jetzt sog.
Medikamenten-Discounter oder andere Medizin-Anbieter (im Bereich
Zahnersatz sei das Stichwort „McZahn" genannt) auf den Markt
drängen, die den etablierten Geschäftemachern auf dem
Gesundheitsmarkt mit „Billigfabrikaten" das Leben schwer
machen wollen: was in der Wirkung beim Patienten auch nur zeitweilig
als Preisvorteil ankommt, ist nicht der Zweck der
Veranstaltung; hier findet eine Konkurrenz über
Preisunterbietung statt, um zahlungsfähige Kaufkraft
abzuschöpfen bzw. sich wechselseitig streitig zu machen, aber
doch nicht, damit der Patient seinen Geldbeutel schont!
3
)Bleibt als Letztes der Griff zu Leistungskürzungen oder
Herausnahmen aus dem Leistungskatalog?!
Die Kassen verlieren mit Einführung des Gesundheitsfonds ihre
Beitragshoheit. Was den Kassen in Form der einheitlichen Pauschale an
Finanzmitteln zugewiesen wird, hängt einzig am staatlichen
Hoheitsakt. Analog der Steuerfinanzierung sind die Kassen auf Gedeih
und Verderb der haushälterischen Dispositionsmanöver
der
öffentlichen Gewalt ausgeliefert. - Und nicht nur das:
Anstelle
der Selbstverwaltungsorgane im Gesundheitswesen soll
maßgeblich das Gesundheitsministerium über den von
den
Krankenkassen abrechenbaren Leistungsumfang bestimmen bzw. ein neues
nachgelagertes Gremium namens Gemeinsamer Bundesausschuss.
Was
dies und v.a.
das
staatliche Allheilmittel für sein Gemeinwesen, die Freisetzung
des
Konkurrenzfanatismusses ausgerechnet in seinem Gesundheitswesen
für das Verhältnis von Krankenkasse und Versicherten
bedeutet, wird noch zu klären sein. Soviel sei angedeutet: es
reißt eine neue Rücksichtslosigkeit
gegenüber den
Patienten ein: bei allen Restriktionen, die im allg. staatlich
verfügt sind, wie Eigenbeteiligungen, Praxisgebühr,
Einschränkungen des Leistungskatalogs, und angesichts dessen,
dass
die Kassen zu wirtschaftlicher, kostengünstiger Abwicklung der
med. Versorgung angehalten waren, verstanden diese sich früher
gleichwohl als Dienstleister
am Versicherten.
Das wie auch immer definierte medizinisch Nötige sollte
gewährleistet werden
- wobei
in Sachen Sicherstellung des ohnehin restriktiv ausgelegten med.
Notwendigem der kleine Widerspruch hinsichtlich der
kassenmäßigen Dienstleisterrolle nicht weiter der
Rede wert war, dass dafür regelmäßig per
Beitragserhöhung leider den Versicherten der Geldbeutel
erleichtert werden musste.
Der Gesichtspunkt des Patienten
als
bloßer Kostenfaktor gewinnt nun die Oberhand: um der
Abwanderung
von Versicherten in der Folge weiterer Belastungen in Form der
Zusatzprämie entgegenzuwirken, werden
Leistungskürzungen ein
Mittel, um im staatlich oktroyierten Wettbewerb der Kassen zu bestehen!
Letzterer hat zudem
folgende Eigentümlichkeit an sich: Die Konkurrenz
über die Zusatzbeiträge und damit den drohenden
(massenhaften) Überlauf zu anderen Kassen zieht das Paradox
nach sich, dass diese u.U. sich jetzt mit Mehrkosten konfrontiert
sehen, mit denen sie nun in dem großartigen, staatlich
verfügten Wettbewerb zurückfallen. - des Weiteren
wird die famose Konkurrenz so weit getrieben, dass sie den regelrechten
Untergang von "wettbewerbsuntüchtigen" Kassen
einschließt, womit sich der Staat allerlei "strukturelle"
Probleme an Land zieht, was noch näher zu beleuchten sein wird.
Und ein Märchen ist es,
wenn
nicht nur die Kosten, sondern auch die sog. med. Qualität zum
zentralen Wettbwerbsmoment erkoren wird: unbedingte Kostensenkung und
„Qualitätsware" in Sachen Medizin
schließen sich im Allgemeinen aus.
Ideologien zur
Gesundheitsreform
1)
Als Lob des großen Wurfs namens Gesundheitsreform wird u.a.
ausgegeben, dass mit ihr Leistungskürzungen verhindert worden
wären.
2)
Kanzlerin Merkel am 29.08.2006 im ZDF-Heutejournal:
Der Wettbewerb zwischen den Kassen solle dafür gut sein, das
Beste für den Patienten zu verrichten. Mit der Zuteilung der
gleichen Finanzmittel sollen die Kassen ihre Stärke darin
beweisen, wie sie im Vergleich zur Konkurrenz die
verhältnismäßig „beste med.
Versorgung“
für die Versicherten gewährleisten.
Für wie blöd halten Politiker eigentlich ihr Volk:
Der
Verzicht auf eine Sorte Schädigung (Leistungskürzung)
ergeht
um den Preis einer anderen Schädigung, nämlich der
Beitragsanhebung. Das, was das Gemeinwesen schon seit etlichen Jahren
an Leistungsausgrenzung betrieben hat, dafür wird den Leuten
neuerlich in die Tasche gegriffen im Wege der Beitragsheraufsetzung.
Selbst das mit dem gönnerhaften (einstweiligen) Verzicht auf
weitere Leistungseinschränkung ist in anderer Hinsicht nicht
die
Wahrheit: Krankenkassen haben bereits angekündigt, dass sie
z.B.
in einem ersten Schritt freiwillige Leistungen abbauen würden,
um
unter den neuen Wettbewerbsmaximen bestehen zu können
(Vermeidung
von Zusatzbeiträgen, um Abwanderungen von Kunden
einzudämmen).
Man muss zudem nicht explizit eine schwarze Liste des
Nicht-Verordnungsfähigen aufstellen: Die weitgehende
Oberaufsicht
des Staates über den Katalog von Leistungen und Therapien, die
die
Krankenkassen abrechnen dürfen, also diejenige Eingrenzung des
Leistungs- und Therapiespektrums, die bisher den
Selbstverwaltungsorganen von Ärzten und Kassen vorbehalten
waren,
sorgt vom Standpunkt des rigiden amtlichen Einsparwahns noch
für
einige „Überraschungen“ für die
Patienten -
vornehm gesundheitspolitisch ausgedrückt, dass derart quasi
verstaatlichte Gesundheitssysteme zur „chronischen
Unterfinanzierung“ neigen würden. - Merkliche
Reduzierungen
von Ausgabevolumina bei Krankentransporten und Krankenhäusern
sind
auch nicht von Pappe, was die
„Patientenfreundlichkeit“
betrifft: Wenn Notfälle nur noch über
größere
Entfernungen bzw. längere Einsatzzeiten versorgt werden
können, kann es für den Betreffenden schon zu
spät sein.
Krankenhäuser, die wegen der finanziellen Beschneidungen
wirtschaftlich nicht mehr tragfähig sind, müssen
eines nach
dem anderen schließen. - Und überhaupt ist
das
Absterben von Arztpraxen wegen der wirtschaftlichen Strangulierung
derselben durch die Gesundheitsreform programmiert: das med.
Versorgungsniveau wird auch darüber gekappt-die
Erhöhung der
Sterberate hierüber prophezeit.
Also, von wegen keine Leistungskürzungen per Gesundheitsreform
2006 ff.!!
Und „Beste med. Versorgung“ ist jawohl ein Hohn: es
wird
wohl um kostengünstige Versorgung gehen, die schon
früher
bedeutete, dass die Kassen höchst sparsam mit verabreichbaren
Therapien per Richtlinienvorgabe ihrer Gesundheitsausschüsse
o.ä. vorgingen.