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Gesundheitsreform
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Aktuelles 15
Stand: Juli/Sept. 2010
Zur
Gesundheitsreform 2010
Die
"Entkoppelung" von Lohnarbeit und Gesundheitsreparatur-
notwendigkeiten eben aufgrund der Verschleißerscheinungen
im Gefolge des Lohnarbeitens kommt voran mit oder ohne Ge-
sundheitsprämie/Kopfpauschale
- Teil 2
Nachdem die
Kopfpauschalen-Variante der Aushebelung der alten "solidarischen"
Krankenversicherung zu Grabe getragen wurde, hat das
FDP-Gesundheitsministerium einen neuen Wurf gelandet, der dem Prinzip
der Kopfpauschale in noch radikalisierter Weise treu bleibt, dabei
schlicht die bereits gesetzlich verankerten Elemente der vorherigen
Reform wie die Zusatzbeiträge sich zunutze macht - und
desweiteren noch einiges mehr für die Versicherten/Patienten
so richtig teuer macht.
Neben der Erhöhung der üblichen
Versicherungsbeiträge auf 15,5 % mit
Festschrei-
bung des Arbeitgeberanteils daran haben sie die schon
zulässigen Zusatzbeiträge, die die Leut aus ihrem
Nettoeinkommen zu zahlen haben, als eine der Gesundheitsprämie
im Grundsatz ähnelnde Pauschale also für
ausbaufähig befunden. Nämlich in dem Sinne, dass alle kommenden zusätzlichen Gesundheitskosten die
Patienten zu tragen haben, in Form der
Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe, also noch ein
wenig herber als das ursprüngliche Kopfpauschalen-Modell: war
die zunächst vorgesehene Einstiegsprämie von 30 Eur
mtl. (projektiert in der Ferne ansteigend bis auf 150 Eur) auch schon
nicht von Pappe, war damit zumindest eine Grenze eingezogen. Die
Zusatzbeiträge können nun frei nach Kalkül
der Krankenkassen nach oben gehievt werden.
Dies nennt FDP-Gesundheitsminister beschönigend ein
"nachhaltiges Finanzierungsmo-
dell", das identisch mit einer grandiosen Verarmung der Leut ist, was
in dieser Republik natürlich kein Skandal ist, sondern als
sachgerechte Notwendigkeit (Eindämmung der Gesundheitslasten
bei gleichzeitiger Entlastung der Lohnnebenkosten) daherkommt.
Und was den
berühmten "Sozialausgleich" betrifft, so wird hier nichts
ausgeglichen, wenn gemäß sog.
Überforderungsklausel bei
Zusatzbeiträgen über 2% vom Einkommen seitens
Arbeitgeber
bzw. Rentenversicherungsträger eine
Quasi-Vergütung des über-
steigenden Teils veranlasst wird.
Über
ein Hintertürchen können die Kassen die Patienten
unbeschränkt mästen: diese sind nämlich
befugt,
abweichend davon, was das Bundesversicherungsamt in
Abhängigkeit
von den prognostizierten Gesundheitskosten als Zusatzbeitrag
"ermittelt", darüber hinaus beitragsmäßig
zuzugreifen.
Aber hier haben wie schon früher die regierungsamtlichen Fanatiker
des Wettbewerbs den Versicherten als ständiges
Spießrutenlaufen aufgetragen, sich nach einer anderen
kostenmäßig günstigeren Kasse umzusehen, auf dass die
neue Kasse über kurz oder lang genauso bei den Versicherten
zulangt.- Andererseits heißt Anheizung des Wettbewerbs einiges an
Anstrengungen der Kassen zu Lasten der Leut, um als solche zu
überleben: von Formen der Rationierung von Medikamenten bis zu
Leistungskürzungen bzw. vermehrten Zuzahlungen/privatisierten
Abrechnungen von Leistungen, wenn der Patient auf best. Anwendung
besteht.
Man kann es drehen und wenden, wie man will; die Fanatisierung des
Wettbewerbs, dessen Anwendung/Anpreisung auf alles und jedes geht
allemal auf Kosten der Leut.
Nebenbei: fragt sich nur, was die Rechtskonservativen von CSU bewogen
hat, gegen die Kopfpauschale der FDP Sturm zu laufen, aber das Prinzip
mitzutragen, wenn die Gesundheitsprämie als ausbaufähige
Zubeitragsregelung eben den gleichen Dienst tut. Ach Ja: das alte
Krankenversicherungssystem sei im Großen und Ganzen erhalten
geblieben, wenn deren Aushebelung nun über die Zusatzbeiträge
vorangetrieben wird. Dummheit paart sich hier mit Zynismus.
(Quelle der Gesetzestatsachen bzw. Regierungsbeschlüsse: Südd. Zeitung v. 7.7.10)
- Teil 3
September 2010
Inzwischen ist die x-te Gesundheitsreform auf den Gesetzesweg gebracht.
Neben
der Erhoehung des Beitragssatzes hat ja die Politik die schon
geltende Regelung über die Zusatzbeitraege als Variante ihres
früheren Kopfpauschalenmodells genutzt.
Eine
Vorstellung, mit welchen neuen Belastungen zu rechnen ist, gibt eine
Meldung der Tagesschau v. 22.09.2010, wonach mittelfristig mit
Zusatzbeitraegen von 15 bis 30 Eur, auf laengere Sicht sogar
mit 80 Eur mtl. zu rechnen ist.
Zur Kritik der Opposition
Wer
"Ende der solidarischen Finanzierung" beklagt, verharmlost, dass auch
schon frueher das Krankenversicherungssystem ein einziges
Zwangssystem war: Schroepfung der Leut an der Einkommensquelle; und
was heißt hier Solidaritaet? Die formelle
Aufteilung in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag ist in reeller
Hinsicht keine, so als ob die Unternehmer mit ihrem Anteil den
Arbeitnehmern beispringen wuerden; in Wirklichkeit ist der
Arbeitgeberanteil Bestandteil des Bruttolohns, der wie alle Zahlungen
dem Rentabilitaetskriterium unterliegt und nicht aus lauter
Selbstlosigkeit heraus den abhaengig
Beschaeftigten zugestanden wird.
Wer "einseitige" oder "überproportionale" Belastung der Patienten
bzw. innerhalb der Patientengruppe moniert, hat nichts dagegen, dass
das nationale Gesundheitssystem mit seinen Zwangsabgaben auf der
Verarmung der Leut beruht und pocht auf Gerechtigkeit bei der
Schroepfung der Patienten.
Wer die ungenuegende Beachtung der Kostenseite des
Gesundheitssystem ruegt, offenbart endgueltig seine
Parteilichkeit für das korrekte Management der nationalen
Reparaturwerkstatt namens Gesundheitssystem.
Die parteiliche Kritik der staendigen Gesundheitsreformen will nichts
davon wissen, dass Maßstab der Gesundheitsleistungen die
Brauchbarkeit der Massen für die oekonomische Wachstumsmaschine
kapitalistische Marktwirtschaft ist und zugleich die Zutraeglichkeit
der Gesundheitskosten für die nationale Wirtschaft ist - und hier
probiert der Staat per Verordnungen aus, was die Massen für die
Aufrechterhaltung eines best. Niveaus von Volksgesundheit sich in
Sachen immer neuen Beitraegen, Zuzahlungen etc. gefallen lassen.
Der Staat arbeitet sich naemlich an dem Widerspruch ab, dass
Volksgesundheit einerseits als Kosten fürs Kapital zu Buche
schlaegt, die er wg. Profitwachstum moeglichst gering halten will.
Andererseits erfordert ein best. Stand der Gewaehrleistung der
Gesundheitsversorgung (der immer wieder relativiert wird durch
Einschraenkung von Leistungen bzw. deren Privatisierung) jedenfalls in
seiner Grundsaetzlichkeit einen unabdingbaren Aufwand. Um beiden
gegensaetzlichen Gesichtspunkten - Gesundheitsreparatur als
Profitbelastung der Wirtschaft und zugleich Brauchbarerhaltung des
Volkskoerpers für den Profit - gerecht zu werden, dringt der Staat
auf "Stabilisierung der Beitraege", Entlastung der Arbeitgeber von
ihrem Beitragsanteil und zunehmende Privatisierung der
Gesundheitskosten bei den Versicherten in Form von
Zusatzbeitraegen, Zuzahlungen - wobei im Einzelfall letzteres
auch die Inanspruchnahme von Leistungen verunmoeglichen kann,
auch wenn der Staat dem mit "Überforderungsklauseln" meint
Rechnung zu tragen.
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