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Kritische Sozialstaatsanalyse

Umbau des deutschen Sozialstaates

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Gesundheitsreform
- Aktuelles  15                                       Stand: Juli 2010


  
Zur Gesundheitsreform 2010     
                            
Die "Entkoppelung" von Lohnarbeit und Gesundheitsreparatur-
notwendigkeiten eben aufgrund der Verschleißerscheinungen
im Gefolge des Lohnarbeitens kommt voran mit oder ohne Ge-
sundheitsprämie/Kopfpauschale
- Teil 2


Nachdem die Kopfpauschalen-Variante der Aushebelung der alten "solidarischen" Krankenversicherung zu Grabe getragen wurde, hat das FDP-Gesundheitsministerium einen neuen Wurf gelandet, der dem Prinzip der Kopfpauschale in noch radikalisierter Weise treu bleibt, dabei schlicht die bereits gesetzlich verankerten Elemente der vorherigen Reform wie die Zusatzbeiträge sich zunutze macht - und desweiteren noch einiges mehr für die Versicherten/Patienten so richtig teuer macht.

Neben der Erhöhung der üblichen Versicherungsbeiträge auf 15,5 %  mit  Festschrei-
bung des Arbeitgeberanteils daran haben sie die schon zulässigen Zusatzbeiträge, die die Leut aus ihrem Nettoeinkommen zu zahlen haben, als eine der Gesundheitsprämie im Grundsatz ähnelnde Pauschale also für ausbaufähig befunden. Nämlich in dem Sinne, dass alle kommenden zusätzlichen Gesundheitskosten die Patienten zu tragen haben, in Form der Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe, also noch ein wenig herber als das ursprüngliche Kopfpauschalen-Modell: war die zunächst vorgesehene Einstiegsprämie von 30 Eur mtl. (projektiert in der Ferne ansteigend bis auf 150 Eur) auch schon nicht von Pappe, war damit zumindest eine Grenze eingezogen. Die Zusatzbeiträge können nun frei nach Kalkül der Krankenkassen nach oben gehievt werden.

Dies nennt FDP-Gesundheitsminister beschönigend ein "nachhaltiges Finanzierungsmo-
dell", das identisch mit einer grandiosen Verarmung der Leut ist, was in dieser Republik natürlich kein Skandal ist, sondern als sachgerechte Notwendigkeit (Eindämmung der Gesundheitslasten bei gleichzeitiger Entlastung der Lohnnebenkosten) daherkommt.
Und was den berühmten "Sozialausgleich" betrifft, so wird hier nichts ausgeglichen, wenn gemäß sog. Überforderungsklausel bei Zusatzbeiträgen über 2% vom Einkommen seitens Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger  eine  Quasi-Vergütung des über-
steigenden Teils veranlasst wird. Über ein Hintertürchen können die Kassen die Patienten unbeschränkt mästen: diese sind nämlich befugt, abweichend davon, was das Bundesversicherungsamt in Abhängigkeit von den prognostizierten Gesundheitskosten als Zusatzbeitrag "ermittelt", darüber hinaus beitragsmäßig zuzugreifen.

Aber hier haben wie schon früher die regierungsamtlichen Fanatiker des Wettbewerbs den Versicherten als ständiges Spießrutenlaufen aufgetragen, sich nach  einer anderen kostenmäßig günstigeren Kasse umzusehen, auf dass die neue Kasse über kurz oder lang genauso bei den Versicherten zulangt.- Andererseits heißt Anheizung des Wettbewerbs einiges an Anstrengungen der Kassen zu Lasten der Leut, um als solche zu überleben: von Formen der Rationierung von Medikamenten bis zu Leistungskürzungen bzw. vermehrten Zuzahlungen/privatisierten Abrechnungen von Leistungen, wenn der Patient auf best. Anwendung besteht.

Man kann es drehen und wenden, wie man will; die Fanatisierung des Wettbewerbs, dessen Anwendung/Anpreisung auf alles und jedes geht allemal auf Kosten der Leut.

Nebenbei: fragt sich nur, was die Rechtskonservativen von CSU bewogen hat, gegen die Kopfpauschale der FDP Sturm zu laufen, aber das Prinzip mitzutragen, wenn die Gesundheitsprämie als ausbaufähige Zubeitragsregelung eben den gleichen Dienst tut. Ach Ja: das alte Krankenversicherungssystem sei im Großen und Ganzen erhalten geblieben, wenn deren Aushebelung nun über die Zusatzbeiträge vorangetrieben wird. Dummheit paart sich hier mit Zynismus.

(Quelle der Gesetzestatsachen bzw. Regierungsbeschlüsse: Südd. Zeitung v. 7.7.10)


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